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Wer kennt die Adresse..

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von affenschwanz, 11. Februar 2005.

  1. affenschwanz

    affenschwanz @ffenschwanzerl

    von Apple CH?

    Hab auf der Homepage nur diese gefunden:

    Apple Computer AG
    Birgistrasse 4a
    8304 Wallisellen

    und das ist auf der Presse-Info-Seite..
    kommen da die Briefe durch?

    Oder muss ich gleich nen Farb-Anschlag planen? :crazy: :embar:
    Gut n8!
    Gruss
     
  2. mac-christian

    mac-christian Active Member

    Wenn du die Adresse nicht kennst, wie willst du das bewerkstelligen?

    Aber das ist schon richtig, dort ist die Verwaltung.

    Christian
     
  3. affenschwanz

    affenschwanz @ffenschwanzerl

    gut danke.. dann werd' ich denen mal nen Brief schreiben..
    Gruss
     
  4. turik

    turik New Member

    "@": Du wirkst so nervös.
    Das macht mich auch etwas unruhig.

    Is was mit'm neuen Mäck?
     
  5. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Nee, wohl wegen Apples Preispolitik in Bezug auf die neuen Mac-Preise...
     
  6. affenschwanz

    affenschwanz @ffenschwanzerl

    nein nein, der läuft Prima / Klasse / Ausgezeichnet!

    aber dass ich noch den alten Preis bezahlen musste, macht mich ein bisschen nervös.
    Und da der Hacken nicht bei Heiniger sondern bei Apple liegt, schreib ich jetzt denen mal nen Brief.. die sollen sich mir gegenüber rechtfertigen, warum Heiniger die alten Preise bezahlen muss und Cancom nicht!
    Gruss
     
  7. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Wie schon gesagt, ich glaube nicht, dass Heiniger den alten Preis bezahlen musste. Ebenso wie Mactrade werden die die Ware erst dann bezahlen mussen, wenn geliefert wird. In der Regel sogar später.
     
  8. affenschwanz

    affenschwanz @ffenschwanzerl

    du nimmst mir die Worte aus dem Munde! :)
    Gruss
     
  9. affenschwanz

    affenschwanz @ffenschwanzerl

    ja dass dachte ich auch.. aber die Heiniger Frau die mich bediente ging extra nochmals nachfragen in der Bestell & Finanz Abteilung...
    und sie sagte dass das bei CTO Geräten so sei...

    Hab natürlich ein grosses Tratra gemacht.. aber wenn die nich wollen.. jetzt schreib ich Apple nen Brief und wenn die mir schreiben, dass sie Heiniger den neuen Preis verrechneten, dann hab ich ja einen Beweis und kann damit zu Heiniger gehen.. & an die öffentliche Presse :eek:
    Das wird sicher noch n'Nachspiel haben..
    und wenn Apple schreibt, dass es mit den Preisen so läuft, will ich wissen warum dass so ist, weil ja Cancom die neuen Preise verrechnet..
    Und wenn die mir dann keine zufriedenstellende Antwort geben, gehts auch an die öffentliche Presse!

    tztztz :shake: Kundenfreundlich nenn ich sowas nicht!

    Aber egal.. mein Mac ist ja hier :D und jetzt muss nur die Kohle noch rein.. entweder in Bar oder als Kaufgutschein..
    Ist ja logisch, wenn da bares kommt, dass ich mir noch irgendwas zu meinen lieben Apples kaufe..
    Gruss
     
  10. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Gibt’s eigentlich auch eine unöffentliche Presse? Sind dann bestimmt solche Geheimdepeschen wie ich sie vom Kurier des Zaren kenne.
     
  11. affenschwanz

    affenschwanz @ffenschwanzerl

    Mit der öffentlichen Presse beziehe ich mich auf die Presse im Fernseh.. Zeitungen und Printmedien bezeichne ich nur als Presse ;)

    So.. der Brief geht heute noch weg!
    Gruss
     
  12. mac-christian

    mac-christian Active Member

    Mal abgesehen davon, dass ich nicht weiss, wer hier schwindelt, hier meine ganz private Meinung:

    Du hast einen Kaufvertrag (+ Bestellung) abgeschlossen, der besagt, dass du das Gerät X für den Betrag Y kaufst. Warum solltest du nicht an diesen Vertrag gebunden sein?

    Klar, hättest du später bestellt, hättest du weniger bezahlen müssen - aber dann hättest du das Gerät auch noch später erhalten.

    Was wär, wenn der Preis zwischen Bestellung und Lieferung gestiegen wäre - würdest du dann auch den neuen Preis bezahlen wollen?

    Christian.
     
  13. affenschwanz

    affenschwanz @ffenschwanzerl

    Das ist eine logische überlegung. Auf der anderen Seite ist die Tatsache, dass ich das Gerät auch gleich wieder zurückschicken hätte können..
    Gruss
     
  14. affenschwanz

    affenschwanz @ffenschwanzerl

    Nachtrag: Und meines Wissens ist ein Kauf-Vertrag erst dann abgeschlossen, wenn das Geld über den Tisch ist...
    Gruss
     
  15. Pahe

    Pahe New Member

    Hallo,

    @affenschwanz

    -bei Vorauszahlung erst wenn die Ware da ist und die Eingangsprüfung o.B. überstanden hat. Ansonsten ist eine Rückabwicklung immer noch möglich.

    Gruß
    Pahe
     
  16. affenschwanz

    affenschwanz @ffenschwanzerl

    Und bei nicht-Vorauszahlung erst wenn das Geld über den Tisch ging oder?
    Gruss
     
  17. turik

    turik New Member

    Aber ein Vertrag ist ein Vertrag.
    Wenn der Dollar wieder steigen sollte, wird Apple CH nach Cupertino mehr Fränkli schütten müssen und kann dann auch nicht sagen, sie möchten jetzt bitteschön eine Rückabwicklung haben und neu mehr Nüsschen für gleiche Ware.

    Mein Lieferant Letec zB. hat mir am vergangenen Samstag einen iMac G5 über die Theke geschoben mit iLife 4.
    Für die iLife 5-Scheibe zahle ich eine Handlinggebühr hintennach (25.- Franken) direkt an Apple.
    Der Händler hat zu Gunsten hoher Lieferbereitschaft diese Geräte im Dezember ans Lager genommen, und da war iLife 5 nun mal nicht dabei.
    Ich kann gut damit leben; ich verkehre partnerschaftlich mit meinen Lieferanten. Das zahlt sich prinzipiell aus.

    (Zum Beispiel der kostenlos gespendete iPod-Mini für den CHlaushöck...!)

    Ich kann deinen Ärger gut verstehen.

    Heiniger unterhält einen Laden und zahlt Verkäuferlöhne, ist kein Boxmover und ich frage mich, wie lange es solche Läden noch gibt, wenn Applestore denen mit BTO-Maschinen zu Tagespreisen in den Rücken schiesst..
     
  18. affenschwanz

    affenschwanz @ffenschwanzerl

    Sicher ist Vertrag = Vertrag. Und eigentlich bin ja ich der Dumme, da ich ja schon bezahlt hab und so den Vertrag vollendet hab.. klar versteh ich!
    Nur versteh ich's nicht - wie oben schon gesagt - dass andere Verkäufer ihre Geräteu den aktuellen Preisen verkaufen obwohl auch schon vorher bestellt.
    Wenn mir Apple jetzt schreibt, dass sie mit Heiniger so einen Vertrag gemacht haben.. dann muss ich dass akzeptieren! Wird für mich aber ein Grund sein, dass nächstemal nur dort zu kaufen, wenn er auch wirklich an Lager ist.

    Und wenn mir Apple schreibt, dass das nicht ok war und Heiniger die Schuld trägt, dann hab ich was in der Hand, womit ich dann zu Heiniger gehen kann und Geld zurückverlangen kann.. etc...
    Der Aufwand für die fast 1000.- betreibe ich gerne!

    Zumal diese ja dann in Zubehör einfliessen werden (so wie ich mich kenne..)

    Ich will ja Apple auch nichts böses anhaben.. aber dieser "Verkaufstrick" ärgert mich schon.. Zumal die G5 Dual 2.5 ja im September hätten ausgeliefert werden sollen.. und jetzt ein halbes Jahr später immer noch der gleiche Engpass ist..

    Interessant - aber ein anderes Thema ist auch: Warum kommen in Deutschland & Österreich die G5 Dual 2.5 mit weniger Wartezeiten beim Endbenutzer an bzw. warum gibts dort schon geschäfte, die den ab Lager führen??!
    EU oder Nicht-EU das ist hier die Frage!
    Gruss
     
  19. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Nur der Rechtssicherheit wegen:

    Vertrag kommt durch Antrag (Bestellung) und Annahme (Annahme der Bestellung) zustande. Essenzialia negotiis sind

    - Kaufsache
    - Kaufpreis
    - Kaufparteien

    Wenn das alles klar ist, spricht man von einem Kaufvertrag. Dieser wird unterteilt in

    - Verpflichtungsgeschäft:

    Ich verpflichte mich, den vereinbarten Kaufpreis (essenzialia negotiis) zu zahlen, und du verpflichtest dich, die vereinbarte Kaufsache zu liefern.

    - Verfügungsgeschäft:

    Du verfügst über das Eigentum an der Kaufsache dahingehend, dass das Eigentum auf mich (dem Käufer) übertragen wird.


    Beide Geschäfte sind sehr streng voneinander abzugrenzen. Das nennt sich Abstraktionsprinzip und bedeutet, dass das Verpflichtungsgeschäft unabhängig vom Verfügungsgeschäft ist. Gutes Beispiel ist der Kauf auf Raten. Da wird ein Verpflichtungsgeschäft getätigt (auf Pump) und das Verfügungsgeschäft wird aufschiebend bedingt unter Voraussetzung einer nicht notleidenden Rückzahlung des Darlehens getätigt. Das nennt sich Eigentumsvorbehalt.

    Aber ich merke schon, dass ich abschweife.

    Zur Sache. Affenschwanz hat natürlich einen wirksamen Kaufvertrag mit Heiniger abgeschlossen. Den hatte ich auch mit MacTrade. Allerdings wussten die, dass ich durch das Fernabsatzgesetz vom Kaufvertrag innerhalb der ersten zwei Wochen zurücktreten konnte und haben daher von sich auch die neuen Preise zu Grunde gelegt. Und hier kommt nun kaufmännische Vernunft in´s Spiel: Ich glaube nicht, dass MacTrade den Preisnachteil von ca. € 700 auf eigene Kappe genommen hat. So groß sind die Margen nicht im Einzelhandel. Vielmehr wird MacTrade den BTO-Mac von mir bei Lieferung, evtl. sogar später (Zahlungsziel 2 Wochen?), zahlen müssen. Wenn dem nicht so ist, haben die ein dickes Verlustgeschäft mit mir gemacht. Und in diesem Fall hätte es ihnen ja egal sein können, dass ich vom Vertrag zurücktrete. Im Gegenteil, es wäre sogar in ihrem Interesse.

    Hui, ich hab doch eigentlich Feierabend...

    *runterkomm*
     
  20. donald105

    donald105 New Member



    Der verkäufer bei cancom ddf sagte mir, dass die 2.5 halt sehr knapp ausgeliefert werden; auch hier warten leute seit wochen und monaten.
    trotzdem viel glück! Ein leckerchen für dich sollte schon sein. ;)
     

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