1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Wer kennt die Adresse..

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von affenschwanz, 11. Februar 2005.

  1. mac-christian

    mac-christian Active Member

    Und grad diese Moeglichkeit gibts in der Schweiz nicht.

    Ich zitiere mal OR 211:
    (1) Der Kaeufer ist verpflichtet, den Preis nach den Bestimmungen des Vertrages zu bezahlen und die gekaufte Sache, sofern sie ihm vom Verkaeufer vertragsgemaess angeboten wird, anzunehmen.
    (2) Die Empfangnahme muss sofort geschehen, wenn nicht etwas anderes vereinbart oder ueblich ist.

    Ich bin weder Anwalt noch sonstwie "Rechtsgelehrter", aber ich weiss in etwa, wo ich welche Vorschriften finde.

    Christian.
     

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