1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Wie weist Ihr Eure Selbständigkeit nach?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von perpetuummobile, 14. November 2005.

  1. perpetuummobile

    perpetuummobile New Member

    Okay...ich muss weiter ausholen.
    Ich bin Freiberufler und hab´ seinerzeit (vor zweieinhalb Jahren), als ich mich selbständig machte, für das Finanzamt nur einen Fragebogen ausgefüllt, meine Umsatzsteuer-ID beantragt und umgehend losgelegt. Was mir aber irgendwie fehlt, ist ein offizieller Nachweis, dass ich selbständig bin. Sei es, dass mal irgendeine Behörde nachfragt, ich bei Online-Bestellungen meine Handelsregisternummer (die ich natürlich nicht habe) angeben soll oder ich mir ´ne Waschmaschine finanzieren will (Vielleicht fällt dieser Punkt auch weg...kenne mich da nicht so aus. Hab´ schon eine Waschmaschine :).

    Deshalb meine Frage? Wie macht Ihr das? Wie weist Ihr Eure freiberufliche Selbständigkeit nach? Und: Wo genau musstet Ihr sie schon nachweisen?

    Ich bin türkischer Staatsbürger und war dieser Tage beim Konsulat...musste nämlich den Militärdienst für ein paar Jahre "verweigern". Ich hatte dann die finanzamtliche Zuteilung der Umsatzsteuer-ID dabei...natürlich von 2003. Das war dem Beamten da doch zu alt als Nachweis. Da ich mit so etwas gerechnet hatte und Köln nicht gerade umme Ecke ist, hatte ich meine letzte Einkommenststeuererklärung dabei. "Einkommen aus selbständiger Arbeit"...das reichte ihm dann aus. Aber es muss ja nicht jeder wissen, was ich alles nicht verdiene. Also?
     
  2. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Bitte doch dein Finanzamt schriftlich um eine Bestätigung folgenden Inhalts:

    Hiermit wird bestätigt, dass Herr perpetuummobile in Deutschland zur Zeit steuerlich als Unternehmer registriert ist.

    Stempel/Unterschrift
     
  3. Andrea Fortman

    Andrea Fortman New Member

    Und das glaubst Du erkennen die dann an?? :D
     
  4. Macziege

    Macziege New Member

    Das allein reicht aber nicht. Ebenfalls vom Finanzamt die Umsätze aus den Jahren der Selbständigkeit bescheinigen lassen und eine Kopie des Gewerbescheins beilegen.
     
  5. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Ich hab’ gar keinen Gewerbeschein – und bin trotzdem selbständig.

    :nicken:
     
  6. mpb

    mpb New Member

    Ein Freiberufler - Ärzte, Architekten, Grafiker usw. - sind keine Gewerbetreibenden und bekommen also auch keinen Gewerbeschein. Vorteil: Gewerbesteuer braucht nicht entrichtet zu werden. Ich hole mir bei Bedarf ein Schreiben des Steuerberaters, der mir Bescheinigt, dass ich als Selbstständiger Grafiker Unternehmer bin.
     
  7. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Ich glaub’ eigentlich schon, dass so ein Schrieb vom Finanzamt genügt. Schließlich ist das Finanzamt die stärkste Macht auf Erden.
     
  8. Macziege

    Macziege New Member

    Da perpetuummobile nicht gesagt hat, was er freiberuflich macht, ist die Frage, Gewerbeschein oder nicht, nicht eindeutig zu klären. Wenn er Gewerbescheinpflichtig ist, und wird das festgestellt, muss er mit einem Bußgeld rechnen.
     
  9. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Aber das interessiert doch das türkische Konsulat nich’.
    :D
     
  10. RaMa

    RaMa New Member

    nixda... rundfunkbehörde hat noch ein wenig mehr macht.

    die verrechnen einen nämlich gebühren für die verwendung eines fernsehgerätes, in einer wohnung in der mann aka der gebührenpflichtige, also ich, seit april dieses jahres nicht mehr wohne, auch keine weiterer wohnsitz meinereiners ist. rückwirkende kündung? nada...
     
  11. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    @ Macziege

    Vielleicht solltest du dich zu den Themen gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit im EStR noch etwas einlesen.

    Und lies dir das Ursprungsposting bitte noch einmal genau durch. Dort zitiert perpetuummobile aus einem seiner ESt-Bescheide die Formulierung "Einkommen* aus selbständiger Arbeit". Dies bedeutet, dass das Finanzamt ihn längst als selbständigen Freiberufler registriert und eingestuft hat. Wäre er gewerblich tätig, stünde im Steuerbescheid nämlich eine ganz andere Formulierung ("Einkünfte aus Gewerbebetrieb"). You got it?


    *richtig wird es im ESt-Bescheid "Einkünfte" statt "Einkommen" heißen, ist aber hier nebensächlich



    @ Andrea Fortman

    Welcher Glaubwürdigkeitsunterschied sollte zwischen einem (vom Konsulat bereits anerkannten) Steuerbescheid und einem finanzamtlichen Bestätigungsschreiben bestehen, zumal ein Schreiben mit Stempel, Briefkopf und Unterschrift bedeutend fälschungssicherer ist als ein maschinell erstellter Steuerbescheid ohne Briefkopf, Stempel und Unterschrift?
     
  12. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Ja, klar. Aber auch nur, weil sie vom Imperator höchstselbst eingesetzt wurde und Darth Vader regelmäßig den Außendienst macht.

    »Aufmachen! *schnaufpuh* Sofort aufmachen! *schnaufpuh* Der Vertreter der *schnaufpuh* Rundfunkbehörde fordert sofortigen *schnaufpuh* Einlass!«

    :O
     
  13. perpetuummobile

    perpetuummobile New Member

    Aaaalso: Ich kann doch gar kein Freiberufler sein, wenn ich Gerwerbesteuer entrichten müsste. Das wäre ja ein Widerspruch in sich (perpetuummobile sülzt übrigens Texte, die die Welt nicht braucht).

    Und: Genau..."EINKÜNFTE aus selbständiger Arbeit" steht da geschrieben.

    Ich denke ja auch, dass das, was das Finanzamt attestiert, auch behördlich und überhaupt überall Anerkennung findet. Aber ich find´s schon irgendwie unbefriedigend, dass es da eben nichts gewerbescheinmäßiges gibt.

    Meine Krankenkasse wollte seinerzeit von mir eine bestätigung, dass ich Existenzgründer im Sinne des Blablablubb bin. Den Schrieb könne mir das Arbeitsamt ausstellen, weil nur die das feststellen dürften. Mit der Krakenkasse hatten sich die Dinge dann doch anders entwickelt, so dass der Nachweis überflüssig wurde. Aber wie wollen die das denn feststellen? Ach ja: Ich find´s auch irgendwie komisch, dass mancherorts davon ausgegangen wird, dass man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig gemacht hat. Aber das nur am Rande.

    Hab´ mal etwas von ´ner "Clearingstelle" des Arbeitsamtes gelesen...die könne bei solchen Bescheinigungen weiterhelfen. Im Netz hab´ ich aber nichts Gescheites gefunden. Wer weiß mehr?
     
  14. Macziege

    Macziege New Member

    >>>Was mir aber irgendwie fehlt, ist ein offizieller Nachweis, dass ich selbständig bin.<<<

    Ich spreche aus eigener Erfahrung mit de Finanzamt. Nachsem ich mehrere Jahre als Freiberufler gearbeitet hatte, wurde ich nach einer Steuerprüfung dann plötzlich als Gewerbetreibender eingestuft und musste eine hohe Steuernachzahlung leisten.

    Nachdem es mir dann nach Jahren gelang, diese Einstufung des Finanzamtes als falsch nachzuweisen, hatte ich große Probleme meine zu viel Steuer zurückzubekommen. Angeblich hätte ich fristen nicht eingehalten. Die Entscheidung vor Gericht, ging zu meinen Gunsten aus.

    So viel zu den Machenschaften deutschen Finanzämtern. Das ganze hat mich viel Geld gekostet, was beim richtigen Verhalten des Finanzamtes nicht nötig gewesen wäre.

    Deshalb meine Hinweise.
     
  15. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Du hattest vermutlich den Fehler vieler Existenz- und Unternehmensgründer begangen.

    Bevor man einen Betrieb eröffnet, sollte man dem Finanzamt klipp und klar Art und Umfang der geplanten Tätigkeit mitteilen und eine sog. verbindliche Auskunft dazu beantragen, ob man als gewerblich oder selbständig Tätiger eingestuft wird.

    Diese Auskunft ist für das Finanzamt für die Zukunft rechtsverbindlich, selbst dann, wenn dessen Inhalt zum Nachteil des Finanzamtes fehlerhaft sein sollte.

    Mit dieser Rechtssicherheit im Rücken, kann man dann guten Gewissens loslegen. Alles andere ist leider oft ein Vabanquespiel mit ungewissem Ausgang.
     
  16. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    2. zuerst: "Wo genau" werde ich hier jetzt nicht schreiben, aber den ersten solchen Nachweis hat vor einigen Jahren ein Auftraggeber verlangt, um mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Scheinselbständigen zu vermeiden.

    1. Dafür gibt es spezielle Antragsformulare, welche auszufüllen und nebst Anlagen bei der AOK und der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) zur Bearbeitung einzureichen sind. Bei positivem Bescheid stellen diese dann entsprechende Bescheinigungen aus.
    Bei negativem Bescheid, vor allem dann, wenn man vorher bereits einige Jahre (im guten Glauben) selbständig gearbeitet hat, ist wegen der dann sofort fälligen Nachzahlungen von Krankenkassen- und Rentenbeiträgen sowie Sozialabgaben, dazu Steuernachzahlungen (Umsatzsteuer...) im Allgemeinen an Ort und Stelle und ohne vorher über Los zu gehen die Hand zum Schwur zu erheben (Offenbarungseid, private Insolvenz, was auch immer)...

    Von daher kann ich jedem nur raten solche Sachen nur zusammen mit einem Fachmann (Steuerberater, Rechtsanwalt) in Angriff zu nehmen.

    Bei mir hat das ganze Prozedere übrigens fast ein halbes Jahr gedauert.

    Grüße, Maximilian
     
  17. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Das Stichwort, welches ihr sucht, nennt sich Unternehmerbescheinigung. Gibt´s beim zuständigen Finanzamt...
     
  18. Macziege

    Macziege New Member

    Du Schlaumeier, natürlich habe ich mich vorher beim Finanzamt erkundigt. Ich wusste sogar noch den Namen dieses Auskunftsgebers, und die Auskunft bekam ich sogar schriftlich.

    Dazu das Finanzamt: Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich, wir beurteilen ihre Tätigkeit heute anders. Haha. kann man dazu nur sagen.

    Recht bekam ich schließlich nur, weil ich von einem Professor der Wirtschaftslehre eine Expertise über meine Tätigkeit und die nachgewiesenen Ergebnisse bekam. Dieses Gutachten musste ich natürlich auch bezahlen. Konnte es aber steuerlich geltend machen und bekam somit einen geringen Teil zurück. Für die Beamten des Finanzamtes war es unvorstellbar, dass jemand in der Lage sei, ohne abgeschlossenem Studium eine entsprechende Tätigkeit auszuüben. Da spielte es auch keine Rolle, dass ich damit viel Geld verdiente.

    Soviel zur rechtsverbindlichen Auskunft deutscher Behörden. Merke: Wenn ein Beamter Fehler macht, ist es erst dann ein Fehler, wenn ein Gericht das feststellt. Von Haftung ganz zu schweigen, der Beamte hatte ja die Auskunft nach seinem Recht und Glauben erteilt. Nur wenn man hätte nachweisen können, dass man mir absichtlich eine falsche Auskunft erteilt hätte, wäre das Finanzamt schadensersatzpflichtig geworden.

    Erzähle mir also nichts von Fehlern, die ich "wie viele" gemacht hätte.
     
  19. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    mmf meinte das anders. Das Rechtsmittel "verbindliche Auskunft", übrigens erteilt von den jeweiligen Oberfinanzdirektionen, sorg für Rechtssicherheit im Rahmen der Subsumtion eines Sachverhaltes. Der § 18 EStG ist nicht einschlägig und erschöpflich. Neben den sogenannten Katalogberufen spricht die Norm von ähnlichen Berufen.

    Eine verbindliche Auskunft hätte vorweg hier Klarheit geschaffen, ein Gutachten wäre im Zweifen schon hier zu erstellen, wenn die OFD der Auffassung des Steuerpflichtigen nicht gefolgt wäre.

    Eine einmal bestandskräftige verbindliche Auskunft hat ausschließliche und unmittelbare Rechtsbindung und -wirkung nur auf die Beteiligten.

    Ich hoffe, etwas Klarheit gebracht zu haben.
     
  20. Macziege

    Macziege New Member

    Lies mal von Anfang an, ich hatte ja Anfangs eine richtige Auskunft bekommen, wenn auch nicht von der OFD - wer wendet sich schon an die OFD, wenn er einfach nur arbeiten will - !

    Erst nach einer Betriebsprüfung, kam der Prüfer auf die fatale Idee, dass ich in einer falschen Berufsgruppe eingestuft sei.
     

Diese Seite empfehlen