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Wohn-/Gewerbeflächen mieten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von suj, 26. September 2005.

  1. suj

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    Kennt sich da jemand aus?

    Ich habe einen Gewerbeschein, mache hier und da mal nebenberuflich kleinere Aufträge.
    Nun ist hier eine Traumwohnung zu vermieten: "nur mit Gewerbemietvertrag"

    kann ich das bringen? Wie wird sowas geprüft? Wie muss ich mich "ausweisen"??? Und wie läuft das dann weiter?

    :crazy:
     
  2. donald105

    donald105 New Member

    Wenn das teil als wohnung ausgewiesen ist und du einen gewerbeschein hast, und du dort sowohl wohnst als auch arbeitest, sollte dem überhaupt nichts im wege stehen. Muss man halt nachweisen können.

    Hier in dus wird behördlicherseits gezielt nach zweckentfremdetem wohnraum gefahndet. Weil wohnungen teurer sind als büros? Kaum.

    Andererseits hatte ein bekannter von mir erhebliche probleme, weil er seinem vermieter nicht mitgeteilt hatte, dass er in seinem atelier auch wohnte. Gemietet war es nämlich als lagerhalle; benutzt als studio und erstwohnsitz - da gibt es auch noch unterschiede *seufz* hast du irgendwo anders dein domizil angemeldet (mama - post aber ins büro), interessiert sich eigentlich keiner mehr dafür, wo du tatsächlich pennst…
    Am besten mal nachfragen als WAS das denn nun genutzt werden soll.
     
  3. Pahe

    Pahe New Member

    Das entscheidende beim Gewerbemietvertrag - die Kündigungszeiten seitens des Vermieters sind sehr kurz. Wenn man für lange abschließt, muß man auch für lange zahlen ob man will oder nicht.
    Die Miete ist netto - es kommt MwST dazu die man als Gewerbetreibender natürlich wieder als Vorsteuer absetzen kann.
    Dem Vermieter ist es aufgrund dieser Bedingungen eigentlich egal ob Du einen Gewerbeschein hast oder nicht.
     
  4. suj

    suj sammelt pixel.

    in der Anzeige steht: "Wohnen und Arbeiten" ;)
    ich kann auf diese Wohnung draufschauen, ist nämlich gegenüber, im ganzen Haus wird "gewohnt"
     
  5. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Das stimmt nicht, es kommt darauf an, dass der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichtet hat (Opierung § 9 UStG). Das kann er nur, wenn eine gewerbliche Vermietung vorliegt.

    Vorsteuerabzug gibt´s nur dann, wenn man dazu berechtigt ist. Stichwort Kleinunternehmer...
     
  6. Pahe

    Pahe New Member

    So ist es steuertechnisch.
    Für Vermieter ist es natürlich elegant mit einer Nettomiete solche Objekte als günstig bewerben zu können.
    Was sich als Pferdefuß erweisen kann, ist im wesentlichen die Kündigungszeit bzw. die Vertragslaufzeit.
     
  7. suj

    suj sammelt pixel.

    allees klar, da muss ich mich wohl mal genauer erkundigen...

    Ausserdem hab ich gerade gesehen: Erdgeschoss, nein danke ;) da schauen wir uns das Haus lieber noch ne Weile aus unsrer Küche an und warten auf dass der 2. Stock frei wird :D

    Aber vielleicht für kommende Angebote trotzdem interessant...

    danke euch! :eek:)
     
  8. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    ich habe auch nur die Aussage bezüglich der MwSt zitiert... ;)
     

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