1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

An alle Architekten, Juristen..HILFE

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von noah666, 17. Dezember 2002.

  1. noah666

    noah666 New Member

    Mein Nachbar ist Schreiner und hat auf seinem Grundstück eine Schreinerei. Diese gibt es schon seit etwa 50 Jahren (wahrscheinlich länger). Neben der Schreinerei stand die ganze Zeit ein Schuppen (eigentlich ein überdachter Lagerplatz). Dieser Schuppen war nun baufällig und musste abgerissen werden. Mein Nachbar hat deshalb gefragt, ob es uns stören würde, wenn er seinen Schuppen etwas vergrößert (zu unserer Grenze hin). An Stelle des baufälligen Holzschuppens sollte ein grüst aus Feuerverzinktem Stahl mit einem Dach darüber gebaut werden.

    Leider hat ein anderer Nachbar jetzt meinen Nachbarn den Schreiner bei der Bauaufsicht verpfiffen.
    Diese meinte, er dürfte in einem Wohngebiet (!?!?!) sowieso nicht bauen, und müsste diesen Schuppen jetzt sofort abreisen.

    Ich persöhnlich denke, dass eine Überdachung für einen Lagerplatz nicht zwingend genemigungspflichtig ist, und ihn auch niemand zum Abriss, sondern höchstens zu einer Strafzahlung verurteilen kann.
    Wenn mein Nachbar den Schuppen abreisen muss, dann kann er das Material für seinen nächsten Auftrag nicht lagern (zu gut Deutsch: Das Zeug liegt im Schnee und geht kaputt) und er muss dann wohl seinen Laden dicht machen.

    Es wäre also gut, wenn mir jemand ein paar Tips geben könnte.

    mfg Noah
     
  2. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Das ist doch abhänig davon ob er ein Fundament gesetzt hat und wie hoch das Ding ist.

    PS.: Geile Nachbarschaft habt ihr! Bedroht ihr euch gerne gegenseitig in der Existenz?
     
  3. cpp

    cpp programmierKnecht

    ausserdem darf das gesamtbild nicht gestört werden, weshalb jede gemeinde etc. seine eigenen richtlinien hat wie solche dinger auszusehen haben. er sollte also auf jedenfall bei den behörden einen antrag stellen oder sich wenigstens mal schlau machen.

    cpp
     
  4. charly68

    charly68 Gast

    tztz bestimmt in bayern der aufstand gelle *g*
     
  5. cpp

    cpp programmierKnecht

    komm zwar aus bayern, weiss aber nicht ob das auch für noah666 gilt :)

    cpp
     
  6. Haegar

    Haegar Active Member

    Hi,
    dein Nachbar soll das Dach einfach als Carport definieren, was dann drunter steht, ist der Behörde letztendlich (in 99% aller Fälle) egal und gegen eine Garage/Carport kann man nichts einwenden (selbst ein eingeschossiger Anbau an ein Wohnhaus ist nicht genehmigungspflichtig, wenn er unter einer bestimmten Fläche bleibt).

    Gruß Haegar
     
  7. noah666

    noah666 New Member

    nee, das machen nur die neu zugezogenen. Ich versteh die eh nicht. Verbrennen das ganze Jahr über Plastik und alte Reifen im Garten.... aber wenn ihnen was nicht gefällt gleich die Behörden einschalten.
     
  8. noah666

    noah666 New Member

    Nee, der Aufstand ist im Saarland. Und hier ist es eigentlich schon fast Brauch alles selbst zu regeln. 90% der saarländische Gebäude wurden ohne Bauantrag gebaut, verändert, renoviert, angebaut, unterkellert und was-weis-ich.
     
  9. noah666

    noah666 New Member

    Ok, das werd ich ihm empfehlen. Danke.
     
  10. grufti

    grufti New Member

    Ich hatte vor etwa 10 Jahren ein Einfamilienhaus gemietet. Das stand mutterseelenallein am Ende einer "Straße" bestehend aus 3 Häusern da. Hatte aber nur einen Abstellplatz und keine Garage. Der Vermieter ist hergegangen und hat mir wenigstens ein Holzdach drüber gebastelt. Vorne und seitlich noch offen. Nach 6 Monaten musste er das auf Gemeindebeschluss wieder abreißen. Da keine Baugenehmigung vorlag und auch nachträglich nicht erteilt wurde...
    Gemeinde Neuhausen A.d.F., Hauffstraße.

    Gruß

    [Nachtrag]
    Direkt angrenzend war allerdings ein Kartoffelacker.
     
  11. Brummbaer

    Brummbaer New Member

    Wir haben auch so einen Nachbarn, der hat uns bei unserem Umbau ständig die Bauaufsichtsbehörde auf den Hals geschickt. Bei der Einweihungsparty ist er uns dann Nachts über den Weg gelaufen...nein, nein...so schlimm wars dann nicht ;-), aber wir haben ihm klipp und klar gemacht, daß bei der nächsten Beschwerde seine Lebenserwartung drastisch sinken würde, usw, etc. pp. blabla. Als alte Pazifistenfamilie haben wir das scheinbar recht gut rübergebracht, denn seitdem ist Ruhe. Er lebt übrigens immer noch.
     
  12. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ob so ein überdachter Lagerplatz genehmigungspflichtig ist, entscheidet nicht ein Nachbar sondern die zuständige Behörde. Wenn selbst Gartenhäuschen genehmigungspflichtig sind, wirds ein überdachter Lagerplatz wohl auch sein. Wo kämen wir hin, wenn jeder die Maßstäbe dafür selbst festlegte.
     
  13. Haegar

    Haegar Active Member

    armer grufti,
    dich trifft es aber auch immer...
     
  14. Haegar

    Haegar Active Member

    Hi,
    also hier ein Auszug aus der LBO (Landesbauordnung) Saarland (http://www.feuertrutz.de/BauCD/Saarland/5a57ca1.htm):

    >(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung oder sonstigen Zulassung bedürfen keiner Baugenehmigung die Errichtung, Aufstellung, Herstellung und Änderung sowie die Instandsetzung und Unterhaltung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen:

    1.
    Gebäude

    a)
    ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis zu 30 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ Brutto-Rauminhalt, ausgenommen Garagen sowie Verkaufs- und Ausstellungsstände, <

    http://www.feuertrutz.de/BauCD/Saarland/5a6427f.htm

    Gruß Haegar

     
  15. noah666

    noah666 New Member

    Und wo wir hinkommen wenn jedes Gartenhäusschen genemigungspflichtig ist, sehen wir ja. Die Baubranche liegt brach, keine Sau kann sich heute noch ein technisch einwandfreies Haus bauen, weil die ganzen DIN Normen einfach zu viel kosten.

    Ich weiß selbst, dass man einen Bauantrag stellen muss bevor man nach erteilter Genemigung anfangen darf zu bauen.
    Aber dein sehr polemischer und nicht aussagekräftiger Beitrag ist im Moment alles andere als hilfreich.
     
  16. noah666

    noah666 New Member

    Genau das ist es, was ich nicht verstehe.
    Das Teil besteht aus 10 Stützen (Doppel-T-Träger, Feuerverzinkt, 10x15cm)und einigen Doppel-T-Träger für die Dachunterkonstruktion. Das ganze steht in einem Mischgebiet (im innern des Blocks). Das ganze Bauwerk ist von keiner Straße aus einsehbar, nur von unserem Balkon und vom Grundstück des anderen Nachbars.
    Es werden keine Wände gemauert, die Stützen stehen auf Blockfundamenten, die Zwischenfläche wird mit S-Steinen ausgelegt (der Boden wird nicht versiegelt). Die ganze Konstruktion ist etwa 4-5 Meter hoch (Pultdach mit leichter Neigung).

    Wieso man deshalb einen bauantrag brauch will mir nicht in den Kopf.

    Auf jeden Fall einmal Danke für die Infos. Ich denke mein Nachbar wird sich sehr freuen.

    mfg Noah
     
  17. grufti

    grufti New Member

    ach weißt du Haegar, ich seh das schon alles recht gelassen.
    Die Eiskratzerei im Winter stinkt mir halt. Drum war ich auch so schlau und hab mir danach ein Reihenhaus in einer zugeparkten Einbahnstraße mit Garage gemietet. Die geht allerdings steil bergab. Mit meinem SL damals, bin ich zwar reingekommen, aber nicht mehr raus wegen der Fahrtrichtung und dem nicht eingehalteten "Ausfahrt bitte freihalten". Dann hab ich mir einfach ein kleineres Auto her. Doch das bockt jedoch durch die Schräge der Einfahrt auf. Hab sogar einen Test mit einem Vorführwagen gemacht. Dann hat mich der Verkäufer aber zu einem AMG überredet. Und der ist anscheinend tiefergelegt. Kann ich doch nicht wissen.
    Demnächst wird wohl eh wieder Eigenbedarf angemeldet. Bin heute schon gespannt, was ich mir in meiner grenzenlosen Intelligenz dann wieder raussuche.

    Grüßle
    :)
     
  18. noah666

    noah666 New Member

    kleiner Tipp:

    VW Touareg
    Porsch Chayenne

    damit wirst du gaaaaaaanz sicher nicht aufsetzen... ;-)
     
  19. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Hallo noah666,

    es ist schön, wie du dich für deinen Nachbarn einsetzt.
    Da der Einzelfall jedoch von Bundes- und Landesgesetzen sowie
    von entsprechenden kommunalen Verordnungen geregelt wer-
    den kann, kann ich dir hier nicht wirklich helfen. Mit
    Aus-dem-Bauch-heraus-Antworten und juristischem Halbwissen
    halte ich mich darum lieber zurück.

    Zumal du den Fall deines Nachbarn als existenzbedrohend
    schilderst, sollte er unbedingt einen Fachanwalt für Bau-
    und Verwaltungsrecht konsultieren, damit da nichts schief
    läuft.

    Macmacfriend
     
  20. maiden

    maiden Lever duat us slav

    wo ist denn da die Polemik?
    Und warum keine Hilfe?
    Aus meinem Beitrag geht hervor, daß
    a) die zuständige Behörde entscheidet. Damit sind alle privaten Initiativen erst einmal hinfällig und auch überflüssig.

    b) wenn jeder nach eigenem Gutdünken entscheiden könnte, würde das der Baubrache auch nicht weiterhelfen, da dann die Gerichte noch häufiger als bisher in diesen Fällen tätig werden müßten um Klagen für Abrißverfügungen zu verhandeln. Letztendlich wären wir dann bald wieder da wo wir jetzt auch sind. Schließlich sind diese Gesetze eine Folge ehemals unkontrollierter Zustände.
     

Diese Seite empfehlen