1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Ein unfassbares Urteil

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Macziege, 5. April 2005.

  1. Macziege

    Macziege New Member

    Ich bin wütend über dieses Urteil. Unglaublich, unfassbar und eine Aufforderung für weitere Straftaten. Die Braunen werden jubeln.
     
  2. Pahe

    Pahe New Member

    Hallo,

    es ist schon erstaunlich, wie hoch die Toleranzgrenze für Rechtsextreme bei den Richtern in ganz Europa ist. Auch aus England habe ich von einem ähnlichen Fall erfahren.

    Das ist förmlich eine Aufforderung zu schweren Straftaten.

    Man braucht als "Glatze" nur eine schwere Kindheit und seine Gesinnung zum Ausdruck bringen, schon gibt es für einen Mord aus niedrigen Beweggründen einen Freispruch. Vier mal zustechen ist eigentlich kein Totschlag mehr und Affekt kann eigentlich auch nicht geltend gemacht werden, da vorher bereits eine Aufforderung zur Mäßigung erfolgte. Wer sich dann mit einem Messer bewaffnet und die Türe öffnet, tut alles weitere bereits vorsätzlich.

    Hierzulande werden Schwarzfahrer härter bestraft als solches Gesocks.

    Gruß
    Pahe
     
  3. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Notwehrexzeß???

    Wird man selbst angegriffen und schlägt einmal zu oft oder zu hart zu, wird man wegen Notwehrexzesses verurteilt – zu Recht. Habe ich schon diverse Male gelesen, daß dies geschieht.

    Hier greift ein Nazi einen Unbewaffneten an, tötet ihn und bekommt trotzdem keine Strafe? Unfaßbar! Solchen Richtern möchte ich in den Hintern treten und zwar gewaltig!
     
  4. Pahe

    Pahe New Member

    Hallo,

    @pewe2000

    -solche Taten dürfen selbst als Notwehrexzeß nicht mehr durchgehen denn der Niedergestochene war unbewaffnet, der Täter hatte eine Waffe. Hier wäre bereits ein Stich ein vollzogener Notwehrexzeß.
    Vier mal zustechen ist damit nicht mehr gedeckt. Selbst für einen Totschlag müßte normalerweise glaubhaft erklärt werden können, dass der Angreifer nach dem ersten Stich nicht von seinem Angriff abzuhalten war.

    Gruß
    Pahe
     
  5. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Gibt es Strafmaßunterschiede zwischen Nazis und Nicht-Nazis? Ich frag` das darum, weil du die politische Gesinnung ausdrücklich erwähnst.
     
  6. Opa01

    Opa01 New Member

    Aber der arme Kerl hat doch eine schwere Kindheit gehabt und war außerdem psychisch labil. Da muß man doch Verständnis zeigen.
    Das deutsche Rechtssystem schützt ganz hervorragend, leider nur die Täter und nicht die Opfer.

    Es erstaunt mich nicht, Opi
     
  7. Pahe

    Pahe New Member

    Hallo,

    wenn das so weitergeht, wird in Zukunft bei schwerer Kindheit des Täters das Opfer für die Tat mit langjährigem Gefängnis bestraft.

    Gruß
    Pahe
     
  8. sursulapitchi

    sursulapitchi Member

    Hi Leute,

    das ist ja schon Pervers,

    ich würde mir wünschen, wenn dieser Richter eines Tages ebenfalls einmal in einem Treppenhaus auf einen" psychisch labilen jungen Mann" mit angstbesetzter Erinnerungen und Messer in der Lonsdale-Lederjacke trifft. Auch wenn dieser dann ohne Vorwarnung zusticht, ist dies zwar auch in Notwehr nicht Rechtens! :angry: Dem psychisch labilen jungen Mann müsse aber in diesem Fall eine strafrechtlich mögliche Ausnahme zugebilligt werden. :confused:
     
  9. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Selbstverständlich nicht, Herr Verteidiger!

    :cool:
     
  10. Pahe

    Pahe New Member

    Hallo,

    @sursulapitchi

    -so ist es. Vielleicht sollte in diesem Ausnahmefall auch noch eine Belobigung in Betracht gezogen werden.

    Gruß
    Pahe
     
  11. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Versteh’ mich bitte nicht falsch. Ich meine ja gerade, daß bei anderen Fällen, wo es nur zu Verletzungen kam, recht schnell der Notwehrexzeß herangezogen und sich Verteidigende, die zu oft oder zu hart zuschlugen, verurteilt wurden. In diesem Fall wird von Notwehrexzeß gesprochen, dann aber freigesprochen. Ich kann sowieso keine Notwehr erkennen, allerdings habe ich auch zu wenig Informationen.

    Wenn es so einfach ist einen Menschen ungestraft zu töten und dann noch in Zusammenhang mit einer rechtsradikalen Straftat, da muß man sich manchmal schon fragen, wes Geistes Kind die Richter sind.
     
  12. hm

    hm Active Member

    Hmm, da sieht es dann schon wieder anderst aus, denn ein Angriff auf einen Beamten oder Staatsbediensteten wird in der deutschen Rechtssprechung anderst beurteilt (...und auch anderst verfolgt). Denn man weis ja, wir alle sind vor dem Gesetz gleich, - nur manche eben gleicher....:D
     
  13. MK-P66

    MK-P66 Waschechter Applefan

    Man muß sich ernsthaft (oder auch nicht ernsthaft) fragen, was man zukünftig also machen soll:

    Den Märtyrer spielen, weil man Nazi-Gesocks nicht rumgröhlen lassen will.

    Oder eine elegante Distanzwaffe (die von Beretta sind glaube ich sehr hübsch :D ) in der Jacke bereithalten für einen sauberen (Notwehr-)Blattschuß.

    Denn eine schwere Kindheit und anderen Psychokram, das krieg ich vermutlich auch noch hin - mit einem gut trainierten Verteidiger. Und ich träume doch immer von Hakenkreuzen (Albtraum) und da hab ich so'ne Angst und will mir was antun und als die mich so böse angesehen haben, da ist mir die Beretta aus der Jacke gerutscht.;)

    Dem Richter wünsche ich einen Spaziergang im Dunkeln nach Hause, vorbei an Neonazis, die ihn nicht erkennen - oder Radikalen Linken, die ihn erkennen. :tongue:

    Michael
     
  14. maiden

    maiden Lever duat us slav

    alle, die sich hier über die Begründung schwere Kindheit und anderen Psychokram auslassen scheinen mir nicht wirklich zu wissen wovon sie reden und was eine schwere Kindheit und anderer Psychokram aus einem Menschen machen können.

    Also mal nen Gang zurückschalten.

    Und nein, ich will solche Täter nicht in Schutz nehmen. Das nur gleich dazu und in aller Deutlichkeit, bevor sich hier ein Depp zu dahingehenden Äußerungen hinreißen läßt.
     
  15. MK-P66

    MK-P66 Waschechter Applefan

    Ich stimme Dir zu, daß eine schwere Kindheit einen Menschen stark verändern kann - aber nicht muß. Und vielleicht liegt es einfach daran, daß für jeden Mist plötzlich die Kindheit herhalten muß.

    2 Generationen vor uns haben die Leute vermutlich häufiger eine schlechte Kindheit gehabt - und trotzdem sind sie nicht massenweise Totschläger geworden.

    Ich verstehe, was Du sagen willst (denke ich zumindest). Aber wenn als Entschuldigung von Suizidversuch die Rede ist, geht es darum, sich selbst etwas anzutun - aber nicht anderen. Und vier tödliche Messerstiche gegen einen Unbewaffneten, da fehlt mir dann doch jede Plausibilität.

    Michael
     
  16. MK-P66

    MK-P66 Waschechter Applefan

    Ich empfinde die hier laut gewordene Empörung auch eher als Empörung gegen den "Recht"-Sprechenden als gegen den Täter. Der Täter und sein Verhalten stehen hier eh jenseits von Gut und Böse.

    Michael
     
  17. maiden

    maiden Lever duat us slav

    im Urteil heiß es aber auch, daß der Tathergang nicht vollständig geklärt ist und deshalb für den Angeklagten entschieden werden mußte. Inwieweit man das jetzt für gut heißen soll, sei mal dahingestellt, aber wir haben nicht das Urteil selbst gelesen und den Prozess oder gar die Tat miterlebt, sondern debattieren hier über eine gefilterte Nachricht. Zum Aufregen reichts allemal, wie es scheint.
     
  18. Opa01

    Opa01 New Member

    Ich und zigtausende andere haben bestimmt eine schwere Kindheit gehabt (2. Weltkrieg, Hungerzeit nach dem Krieg),
    manche davon haben bestimmt auch einen mehr oder minder schweren Knacks bekommen. Darum geht es aber nicht. Was hier unter dem Begriff "schwere Kindheit" überstrapaziert wird, dient doch in den meisten Fällen nur als Entschuldigung und wird von den Gerichten leider viel zu häufig bei der Bemessung des Strafmaßes eingebracht.
    Um die Opfer kümmert sich keine Sau, die haben das ja selber provoziert oder hätten zu dem Zeitpunkt eben nicht da sein sollen.

    Gruß Opi
     
  19. Napfekarl

    Napfekarl Napfkuchen-Erfinder

    Selbst im Bundestag wird auf Grundlage von gefilterten Informationen debattiert... Irgendetwas wird doch immer ausser Acht gelassen, wieso nicht auch hier? :rolleyes:

    Spekulation hin, fehlende Informationen her: Es darf nicht sein, dass man nach 4 Messerstichen, tödliche noch dazu, freigesprochen wird. 4 Messerstiche können keine Notwehr sein. Das hat absolut nichts mit politischer Gesinnung oder schlechter Kindheit zu tun. Und wenn die Kindheit des Täters daran schuld ist, muss er halt in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt behandelt werden. Wie könnte der Richter es verantworten, wenn sich der Ex-Angeklagte sich ein weiteres mal "wehrt"?

    Ciao
    Napfekarl
     
  20. maiden

    maiden Lever duat us slav

    nochmal, ich will den Täter nicht in Schutz nehmen, schon weil ich der Meinung bin, daß alle Nazis eh weggesperrt gehören. Aber ich erlaube mir kein herablassendes Urteil darüber, wie schwer eines anderen Kindheit war und was man in der Zeit aus dem Menschen gemacht hat. Und wie jemand seine Kindheit auch bei Hunger und Krieg verarbeitet hat, ist für mich kein Agument, denn andere haben das nicht geschafft und sind rübergeschnappt. Ich kenne selbst Fälle, wo Kinder zu Gewalttätigen wurden weil sie in ihrer Kindheit psychisch vermurkst wurden. Darunter auch ein Fall, wo einer auch gleich das Messer in der Hand hatte, wenn er sich bedroht fühlte. Selbst dann, wenn die Situation überhaupt keine Bedrohung darstellte.

    Und nochmal - im Text heißt es, daß Teile des Tatherganges nicht geklärt sind und daher nicht gegen den Angeklagten geurteilt werden konnte.

    Und von mir aus können sie alle Nazis auf alle Zeit wegsperren. Aber ich mach ja gottseidank nicht die Gesetze.
     

Diese Seite empfehlen