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Ein unfassbares Urteil

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Macziege, 5. April 2005.

  1. sursulapitchi

    sursulapitchi Member

    Hallo Leute,

    @hm
    @MK-P66
    @Opa01

    Ihr sprecht mir aus der Seele
    und den Äußerungen von Napfekarl stimme ich voll und ganz zu.

    Spekulation hin, fehlende Informationen her: Es darf nicht sein, dass man nach 4 Messerstichen, tödliche noch dazu, freigesprochen wird. 4 Messerstiche können keine Notwehr sein. Das hat absolut nichts mit politischer Gesinnung oder schlechter Kindheit zu tun. Und wenn die Kindheit des Täters daran schuld ist, muss er halt in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt behandelt werden. Wie könnte der Richter es verantworten, wenn sich der Ex-Angeklagte sich ein weiteres mal "wehrt"?
    Ciao
    Napfekarl [/i][/QUOTE]

    Irgendwehr :confused: hat doch deutlich einmal gesagt:

    Wegschließen, wegschließen das Pack!
    Für immer wegschließen!
     
  2. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Darüber sollte man tatsächlich nachdenken.

    Ansonsten muss man das Urteil vor dem Hintergrund unklar gebliebener Tatumstände - in dubio pro reo - und der psychischen (vermutlich paranoiden) Störung des Täters - verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB - schweren Herzens akzeptieren.

    Als einzige rechtlich derzeit mögliche Maßnahme bliebe meines Erachtens die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie, um künftige Gefahren auszuschließen.
     
  3. sursulapitchi

    sursulapitchi Member

    Da stimme ich dir unbedingt zu!
    Wir wollen ja nicht die "DEMOKRATIE" die Mr. Busch praktiziert ;(
     
  4. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Was ich merkwürdig finde: Bei Google news findet sich an Berichterstattung über das Verfahren neben dem zitierten Welt-Artikel nur eine einzige weitere Meldung - eine Agenturmeldung der taz.

    Kann ja sein, dass da noch weitere Berichte in den kommenden Tagen erscheinen, kann aber auch sein, dass das Verfahren niemanden interessiert?

    Mir geht es ein bisschen wie Mmf und maiden: Im Grunde weiß man zu wenig über das Verfahren, eine Bewertung nur aufgrund zweier (dünner) Artikel ist schwierig. Wenn man sich überlegt, wie viele Details aus dem Gerichtsverfahren gegen Raser-Rolf veröffentlicht wurden, wundert mich das ein bisschen.

    Die Vermutung liegt aber nahe, dass die Richter (am LG entscheiden immerhin drei Richter als Kammer) hier ein krasses Fehlurteil gesprochen haben. Mal sehen, was die Revisionsinstanz draus macht.
     

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