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Filesharing: Eltern müssen ihre Kinder nicht überwachen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Komponist, 16. November 2012.

  1. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    Aus ANWALT.DE:

    "... Zudem sollten die Eltern sich verpflichten, für jeden der Titel Schadensersatz in Höhe von 200 € - insgesamt also 3.000 € - zu zahlen und noch dazu die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von rund 2.400 € zu begleichen.

    Eltern weigerten sich zu zahlen - zu Recht!

    Die beklagten Eltern gaben daraufhin zwar die Unterlassungserklärung ab, weigerten sich jedoch, den Schadensersatz und die Abmahnkosten zu tragen, sodass der Fall zunächst vor dem Landgericht landete. Die Richter des Landgerichtes gaben daraufhin in bekannter und schon oft geschehener Wese den Vertretern der Musikindustrie Recht. Nahezu standardmäßig führten sie aus, dass die Eltern Ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Sohn verletzt und daher für den Schaden und die Abmahnkosten aufzukommen hätten. Die Eltern, die dieses Urteil nicht auf sich sitzen lassen wollten, versuchten daraufhin, ihr Recht in der nächsten Instanz zu bekommen. Allerdings mussten sie auch dort wieder eine Niederlage erleiden.

    Dass Hartnäckigkeit in Filesharing-Fällen sich auszahlt, zeigte sich für die Eltern dann endlich, als sie vor den BGH zogen: Die höchsten deutschen Zivilrichter stellten klar, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht keineswegs verletzt hätten. Es reiche bei 13-jährigen Kindern vollkommen aus, diese ordentlich darüber zu belehren, dass sie nicht an Internet-Tauschbörsen teilnehmen sollen. Die Richter stellten auch klar, dass Eltern grundsätzlich natürlich nicht ständig hinter ihren Kindern stehen müssten, wenn diese im Internet surfen - eine solche Überwachung sei von den Regeln der Aufsichtspflicht her nur dann geboten, wenn es konkrete Anhaltspunkte gäbe, dass das Kind sich rechtswidrig verhalte.

    Kein Generalverdacht für Kinder mehr - auch Wohngemeinschaften betroffen

    Das Urteil - wenn auch längst überfällig - ist für Eltern im Kampf gegen Filesharing-Abmahnungen revolutionär und stärkt ihre Rechte enorm. Endlich wurde der Generalverdacht, den die Musikindustrie bisher in gleichgelagerten Fällen für Kinder gerichtlich durchsetzen konnte, höchstrichterlich abgeschmettert.
    Mit dem Karlsruher Urteil wird so manchen Eltern das flaue Gefühl in der Magengegend genommen, dass sie bisher hatten, wenn ihre Kinder sich alleine im Internet bewegten.

    Das Urteil wirkt sich nicht zuletzt nach unserer Auffassung zudem auf Wohngemeinschaften generell und solche von Eltern mit ihren volljährigen Kindern aus, bei denen ein Mitbewohner Anschlussinhaber ist und das Filesharing durch einen anderen geschieht: Wenn es laut dem BGH ausreicht, ein minderjähriges Kind zu ermahnen, so muss dies richtigerweise erst recht für Erwachsene Mitbewohner, bei denen man annehmen darf, dass diese sich gesetzestreu verhalten, gelten..."
     
  2. Hop Singh

    Hop Singh New Member

    Bei den Beklagten handelt es sich um ein Ehepaar. Sie hatten den Internetanschluss auch ihrem damals 13 Jahre alten Sohn zur Verfügung gestellt, dem sie zu seinem 12. Geburtstag den gebrauchten PC des Beklagten überlassen hatten.
    Am 28. Januar 2007 wurden nach den Ermittlungen eines von den Klägerinnen beauftragten Unternehmens in einer Internettauschbörse unter einer bestimmten IP-Adresse 1147 Audiodateien zum kostenlosen Herunterladen angeboten.


    Bei diesem Urteil stört mich das Alter des Kindes. Natürlich kann man als Eltern keinem 17-20 jährigen den Computer kontrollieren. Wollte ich auch gar nicht. Vertrauen muss halt da sein.
    Aber, 13jährige sind Kinder, habe selber zwei, da fängt gerade erst die Pubertät an, die Stimme ist noch hoch. Wie völlig verblödet müssen Eltern sein, die nicht merken, wenn ihr Kind 1200 Dateien zum Tausch anbietet? Das grenzt doch schon an Verwahrlosung. Nicht auszudenken, was das Kind sich mit 12 schon alles angeschaut hat, diese Elterntrottel merken ja eh nix.
    Allein dafür war die Strafe schon gerechtfertigt.
    Ne, dieses Urteil kann ich nicht feiern, so ambivalent ich dem Thema sonst begegne.
     
  3. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Danke für den Artikel, Hirnkastl!
    Und oh Wunder, ich kann das Urteil nicht nachvollziehen!
    Überseht mal einen Moment nur die absurde"Schadenssummen" und "Abmahnkosten", da wurde ein Gesetz übertreten und das gericht entscheidet mal eben dass es keinen gibt der es übertreten hätte?

    Ich weiss das Gericht nicht dazu da sind die Probleme der Gesellschaft zu lösen, aber wenn diese Richter die bisher geltenden Regeln (bei nicht strafmündigen Kindern haften die Eltern), ausser Kraft setzen, dann MÜSSEN Sie zumindest einen Fingerzeig darauf geben was an deren Stelle treten soll.
    Einfach zu sagen der haftet nicht, und sonst auch niemand ist, gegenüber dem Geschädigten etwas unfair, meint ihr nicht? Es wäre ja was anderes wenn das Gericht glasklar feststellt dass kein Schaden entstanden ist, oder das die Anbieter selbst Sorge tragen müssen ihre Erzeugnisse Kopiersicher zu machen – das geschah aber nicht es wurde offensichtlich nur entschieden das es, trotz 1200 kopierter Dateien keinen zu belangenden "Täter" gibt.

    Bei allem Verständnis für die Probleme von Eltern, die Probleme mit gierigen Abmahnkanzleinen etc.. da stimmt doch was nicht?
     
  4. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Ein 6-Jähriger zerkratzt Deinen Wagen. Die Mutter war zwar dabei, konnte die Beschädigung aber nicht verhindern.
    Du gehst leer aus! Wenn die Mutter nicht grob fahrlässig handelte, indem sie ihren Sohn unbeaufsichtigt in der Nähe von Fahrzeugen spielen ließ, zahlst Du selbst! Das Kind ist nicht verantwortlich und die Mutter muss ihre eventuelle Haftpflichtversicherung nicht bemühen. Das finde ich ärgerlicher.
     
  5. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Hallo Pewe,
    hast du das so erlebt? Ich kann das ehrlich gesagt, nicht glauben.
    Genau aus dem Grund hat man ja eine Haftpflicht versicherung – So dinge wie "Aufsichtspflicht" sind doch da kein Faktor: Wenn ich mich auf die Brille eines Bekannten setze, muss das auch meine Haftpflicht bezahlen, selbst wenn ich selbstverständlich besser hätte hinschauen sollen dun man Brillen nicht auf Stühle legt?
     
  6. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    1. Kinder haben (hoffentlich) keine Gehorsamsknöfpchen, die man drücken kann, es sei denn, man quält sie durch Konditionierung, Prügel oder Ähnliches, so dass die Angst größer ist, als die Versuchung.

    2. Ein Kind kann nicht lückenlos überwacht werden (soll es auch nicht).

    3. Pubertierende Jugendliche haben von Natur aus eine Abneigung gegen Gehorsam und entziehen sich gerne der Aufsicht der Erwachsenen. Was in der Clique angesagt ist spielt mühelos alles an die Wand, was Eltern ihren Kids im Sinne der "Vernunftsteuerung" angedeihen lassen wollen (übrigens: Wer unter den Erwachsenen ohne Schuld ist, der werfe hier den ersten Stein - das wusste schon Jesus und bekam damit eine Ehebrecherin frei, die ansonsten gesteinigt worden wäre).

    4. Deshalb genügt es den Gerichten, wenn Eltern ihre Kinder ermahnt und auf eventuelle Gefahren und Risiken hingewiesen haben.

    5. Versicherungen prüfen in Schadensfällen ab einer gewissen Höhe sehr wohl, ob Eltern ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. Wenn nicht, gibt's nichts. Beim Autofahren ist das ganz ähnlich: Du darfst auf der Autobahn zwar schneller fahren als 130 km/h, wenn du dabei aber in einen Unfall verwickelt wirst, trägst du dadurch automatisch eine Mitschuld, welche die Versicherung in Rechnung stellt. Abmahngebühren sind jedoch kein Fall für die Haftpflichtversicherung.

    6. Die Unterhaltungsindustrie würde am liebsten jeden Hör- und Sehgenuss kostenpflichtig machen. Ich hoffe, sie schafft das niemals.
     
  7. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Ich bin schon wieder kurz vorm aufregen:
    Was predigst du denn hier vom Wesen des Kindes, Gehorsam und dem ersten Stein? Was soll man damit in einer Diskussion um Schaden und Haftung anfangen?

    Aber wieder im Ernst. Wieso versuchst du nicht wenigstens auf meine Frage, auf die ich wirklich keine rechte Antwort habe, einzugehen:
    Angenommen ein Schaden ist von allen Seiten anerkannt: Wenn das Gericht sagt das Kind haftet nicht und seine Eltern auch nicht – wer haftet dann? Wer ersetzt den Schaden?
    Und wenn das Gericht feststellt dass es keinen beklagenswerten Schaden gibt, warum sagt es das nicht, oder steht das nur nicht in der Meldung?

    Und zum anderen Thema: Solange es Künstler gibt die den Hör- und Sehgenusse entweder umsonst produzieren oder es Institutionen gibt, die dies finanzieren, wird es immer möglich sein das Gratis zu konsumieren. Da die Produktion von Hör- und Sehgenüssen, insbesondere von denen, welche man wirklich geniessen kann, meistens Geld kostet ist es doch irgendwie nachvollziehbar das man den Genuss bezahlen muss? Aber ich vergass: das hattest du ja hier schon erwähnt, "nur bis zu gewissen Grenzen" oder so? Was sind denn diese Grenzen, die deines Geldbeutels? Oder meines? Oder die des Künstlers: Eine Immobilie, ein Auto, mehr muss nicht? Wie stellst du dir diese "Grenzen" konkret vor?
     
  8. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    Welcher Schaden entsteht denn einem Künstler, wenn Menschen, die seine CD oder DVD nie gekauft hätten, sich seine Musik anhören?

    Da sind wir wieder am Anfang: 10.000 kriminelle Menschen, die eine CD nie gekauft hätten, sondern sie nur via Internet hören, verursachen einen Schaden von 160.000 €, wenn man davon ausgeht, dass eine CD 16 € kostet. Meinst du das?

    Man kann das ja auch mal andersrum ansehen: 10.000 kriminelle Menschen, die eine CD nie gekauft hätten, hören sie via Internet und sind begeistert. Ein guter Teil dieser Kriminellen geht nun hin und kauft sie sich.
    (Dieser Gedankengang stammt übrigens von Microsoft. Bill Gates soll mal gesagt haben, es sei ihm lieber wenn die Raubkopierer Microsofts Programme raubkopierten. Dadurch erhöhe sich der Bekanntheitsgrad und wenn die Leute die Programme mal professionell nutzen, kaufen sie sie auch. Microsofts Programme gehören zu den meistgenutzten auf diesem Planeten, obwohl sie nicht die besten sind. Es gibt Softwarefirmen, die leben ganz gut von diesem Gedanken. Z.B. Avira oder ZoneAlarm stellen ihre Programme privaten Nutzern kostenlos zur Verfügung, um nur einige zu nennen.)
     
  9. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Nein, ich meine nicht das 10000 Downloads auch 10000 Käufen entsprechen. Aber bitte sag du mir wieviel der 10000, die die Gratis Kopie auf ihrem Rechner haben, später noch das Original kaufen – sind das nun mehr als die, die sich den Song sowieso gekauft hätten oder eher weniger?

    Und warum glaubst du nicht der irrsinnigen Mehrheit von großen und klitzekleinen Musikern, die sagen das ihnen die Tauschbörsen bitter weh tun? Alles Mafia, alle fiese Kapitalisten?

    Aber ich will auf was anderes heraus: Wie kann der Gratis-Konsum, gegen den Willen des Künstlers (oder seines verlags/Verwerters) legitim sein? Mit welchem Argument ist das Produkt des Musikers "nichts" wert, was macht es zum allgemein verfügbaren Gut?
    Du kannst an jeder einzelnen Zeitung beobachten was der Gratis Konsum von Journalismus in Windeseile aus der hiesigen Zeitungslandschaft gemacht hat. Du kannst dir im Privatfernsehen angucken welche Qualität du "Gratis" bekommst. Hast du keine Angst dass die Kultur der Menschheit leiden könnte wenn man einer best. Gruppe von Künstlern jede Möglichkeit nimmt von ihrer Kunst zu leben?
     
  10. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    Ich hab zuerst gefragt. Welcher Schaden entsteht einem Künstler, wenn Menschen seine Musik hören, die niemals Geld für die CD ausgegeben hätten - zum Beispiel, weil sie Hartz IV Empfänger sind oder Studenten oder überhaupt arm dran?

    Zusatzfrage: Was hältst du von Rebuy, wo man CDs und DVDs, die man nicht mehr haben will, verkaufen kann und umgekehrt für sehr wenig Geld gebrauchte CDs und DVDs erstehen kann. Wir haben da schon oft Musik, die wir lieben, für ganz wenige Euronen bekommen.

    Die "Mafia", wenn du es so nennen magst, sehe ich eher bei den großen Musiklabels, von denen die Künstler regelrecht ausgequetscht werden. Furchtbares Beispiel: Michael Jackson.

    "Nichts wert" ist das Produkt des Künstlers allerdings nur dann, wenn der Geldwert sein einziges Kriterium ist und er ihn nicht bekommt.
     
  11. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Du hast recht, hier meine Antwort:Selbstverständlich entsteht dem Künstler kein Schaden wenn "nicht-Käufer" trotzdem die Musik hören. Da die Menschen aus deinem Beispiel aber auch kein Geld haben, kann dem Künstler auch kein Gewinn entstehen, richtig?Ich habe rein gar nichts gegen den gebrauchthandel von Tonträgern oder ähnlichem. Bei Kopien wird's aber schon heikel, richtig?Aber wieder eine Gegenfrage: du ( und Convi) suggeriert hier dass die enorme Reichweite der gratiskopie via filesharing den Künstlern neue Märkte eröffnet, dass sie also evtl, sogar mehr verkaufen können als ohne frei verfügbare "Hörprobe". Wieso gibt es dann abe so wenige Profi Musiker die ihren kram gratis verteilen? Und wieso gibt es so wenige Majors die das machen? Wenn da auch nur irgendein bisschen mehr Gewinn drin wäre, wieso setzt sich das nicht durch? Ganz einfach: weil die Mär vom Almosen nicht funktioniert. Bettlern ging es schon immer schlecht - freiwillig gibt der Mensch nunmal nicht genug ab.
     
  12. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Nicht selbst erlebt aber öfter gelesen. Das ist tatsächlich so.
     
  13. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Ich habe mal eion bisschen gegoogelt:

    http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/haftung.htm

    Da steht: Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich nicht. Die Eltern haften in diesem Fall, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In solchen Konstellationen wird also die Privathaftpflichtversicherung das prüfen. Kommt sie zu dem Schluss, das die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, wird der geschädigte Anspruchsteller keine Leistung erhalten.

    Nicht, dass Du denkst ich finde das okay. Aber es gibt Ungerechtigkeiten, die sogar gesetzlich einwandfrei sind.

    Noch mehr:

    http://www.gutefrage.net/frage/vandalismus-durch-kinder-haftpflichtversicherung-verletzung-der-aufsichtspflicht

    http://www.swr.de/marktcheck/geld-wirtschaft/elternhaftung-moeller/-/id=2249106/nid=2249106/did=9791396/1qgbnpn/index.html

    Ich habe dies bei Google eingegeben, dann kommen zahlreiche Beispiele:

    Keine Verletzung der Aufsichtspflicht, dann zahlt der Geschädigte
     
  14. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    Irgendwie bringe ich die Realität und deine Argumentation nicht zusammen. Wenn es so wäre, wie du sagst, dann müsste es ja der Musikindustrie ziemlich schlecht gehen. Sonst würde sie wohl kaum so viele Anwälte beschäftigen, um kriminelle Up- und Downloader abzumahnen.
    Was ich aber erlebe, ist etwas anderes. Der Unterhaltungsindustrie geht es gut, aber das die Künstler so schlecht verdienen, liegt möglicherweise gar nicht so sehr an den illegalen Hörern und Sehern, sondern daran, dass diese Branche ihre Kühe mehr melkt als füttert.

    Und: Ich habe mir schon öfters eine CD oder DVD gekauft, nachdem ich bei Freunden oder im Radio oder im Netz die Musik oder den Film gehört / gesehen und gut gefunden habe. Allerdings muss ich auch sagen, dass Kunst für mich keine Ware ist, wie beispielsweise eine Wurst.
     
  15. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    @ pewe: danke für die links.
    Jetzt versteh ich gar nichts mehr: da steht, bei 7-18jährigen besteht "volle Haftung" wenn die nötige Einsicht als gegeben angesehen werden kann. In dem hier ursprünglich diskutierten fall hat das Gericht also entschieden dass der 13 jährige nicht wissen konnte Was er da macht? Oder wurde entschieden dass er haftet, nicht seine Eltern?

    Übrigens steht da auch genau dein Beispiel beschrieben: Kind, Stein und Auto -> hier wird gehaftet! Ich würde das so verstehen dass die Aufsichtspflicht sehr kleiner Kinder bestimmte Dinge/ Schäden ausschließt, bzw. Anders herum, gibt es Schaden war die Aufsicht unzureichend.
     
  16. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    @hirnkastl: verzeih meine Sturheit, aber das ist keine Antwort auf meine frage:
    Wenn "umsonst" ein erfolgversprechendes Geschäftsfeld wäre, würden wir Konsumenten es schnell merken. Ich bin der Ansicht dass sich gratis- Vertrieb nie lohnen wird, weil der Mensch dazu zu schlecht ist - ganz einfach. Überzeuge mich das das anders laufen kann.

    Der Verweis auf den reichtum der Mega-Studios ist kein sehr tragendes Argument. Britney Spears ist reich - mein Gitarrenlehrer bettelarm (und ich bin sicher dass der deutlich musikalischer und obendrein besser ausgebildet ist als Britney). Sind wir uns einig dass es mehr arme musiker als reiche sternchen und musik-manager gibt?

    Ich bin mir nach mittlerweile zig posts immer nicht sicher welche Position du vertrittst? Bist du, ähnlich wie die Piraten, für die legale und freie "Privatkopie" digitaler Medien im Netz?
     
  17. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    Ist doch ganz einfach.

    1. Ich finde es gut, dass die Generalverdachtsklausel gegen Familien mit Kindern und hoffentlich auch für Wgs mit gemeinsamem Internetanschluss nun endlich ausgeräumt ist und geldgierige Abzock-Anwälte nicht mehr nach Belieben abmahnen können.

    2. Ich finde es falsch, dass die Musikindustrie jeden nicht bezahlten Kunstgenuss als finanziellen Verlust beklagt, den sie auf Heller und Pfennig beziffert. Da wird eine Riesenillusion aufgebaut.

    3. Ich finde, die Musikindustrie sollte ihre Kunstschaffenden besser bezahlen. In die Liga der ganz Großen schaffen es eh die wenigsten.

    4. Ich würde mir niemals einfach nur auf Verdacht eine CD oder einen Film kaufen. Ich schätze die Möglichkeit, mir anzuhören oder anzusehen, was ich mir eventuell kaufen oder nicht kaufen werde, gerne auch übers Netz und ich fühle mich dabei überhaupt nicht kriminell. Wenn ich CDs oder DVDs verschenke, dann immer nur Originale.

    Aber das habe ich ja alles schon mehr oder weniger gesagt. Du willst halt, dass Hören und Kaufen eins wird. Soll denn wirklich die halbe Welt deshalb kriminalisiert werden? Soll es wirklich so kommen, dass der Raubkopierer im finsteren Kerker landet, wie es die Unterhaltungsindustrie eine Zeit lang im Werbeteil von Kinofilmen androhte?
     
  18. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Ich habe mich bis jetzt ziemlich heraus gehalten, äußere aber jetzt auch noch meine Meinung.

    Nein, ich finde es nicht okay, wenn von einem 13-Jährigen in großem Stil Musik aus dem Internet gezogen wird und er ungestraft davon kommt. Dass die Eltern dafür nicht bestraft werden, halte ich für richtig. Tauschbörsen sind natürlich nicht in Ordnung, ich habe nie eine genutzt.

    Was mich anwidert sind die Abzockmethoden der Industrie via Anwälte. Hätten wir nicht eine Quote von gut einem Viertel Anwälte im Bundestag, gäbe es einen solchen Scheißdreck wie diesen Abmahnwahn in Deutschland überhaupt nicht. Warum gibt es den in anderen Ländern nicht? Stellt Euch vor, so viele Kfz-Mechaniker säßen im Bundestag, wir müssten wohl jeden Monat unsere Autos einmal in der Werkstatt vorstellen!

    http://de.statista.com/statistik/da...fe-der-bundestagsabgeordneten-16-wahlperiode/
     
  19. maximilian

    maximilian Active Member

    Ein paar scheint es schon zu geben, denn sonst käme nicht dauernd diese "Autos-älter-als-10-Jahre-müssen-jährlich-zum-TÜV"-Kacke auf den Tisch. Und wie das mit den Anwälten noch schlimmer laufen kann als hier, macht uns ja Gottes-Eigenes-Land vor: Da wird sich nicht mit popeligen Abmahnungen aufgehalten, sondern gleich auf Millionensummen verklagt...
     
  20. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    Glaubt denn wirklich jemand, dass es den schlechtverdienenden Musikern besser ginge, wenn es keine Tauschbörsen gäbe?
     

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