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Gibt es bei Händlerkauf (Hardware) auch ein Rückgaberecht?

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von disdoph, 25. März 2004.

  1. mmetz

    mmetz New Member

    Hallo Tom,
    wenn Du das Gerät neu gekauft hast, wende Dich doch mal an Apple. Wenn mich nicht alles täuscht, hat Apple den SERVICE, dass wenn das Gerät in den ersten 4 Wochen einen Defekt hat, sie das Gerät austauschen. (bei den 4 Wochen lege ich mich nicht fest)

    In den ersten 90 Tagen hast Du, glaube ich, auch einen Vorort Service. Alles von Apple, nicht von Deinem Händler.

    Grüße
    Michael
     
  2. disdoph

    disdoph New Member

    @ks23

    Hi Kalle!

    Ja er friert immer noch ein, manchmal Blackscreen mit Lüfterhochdrehen, manchmal nur noch Cursorbewegung möglich. So im schnitt einmal am Tag. Jetzt wart ich mal den Anruf morgen ab. Hab halt auch keinen Bock in wochenlang beim Händler rumstehen zu lassen, bis sie das ganze Innenleben ausgetauscht haben.

    Wie ist eigentlich Dein Bewerbungsgespräch letztens verlaufen?

    @Hodscha

    Dannn ist das jetzt ja ihre letzte Chance. Könnte sein, dass sie dann anfangen ich bilde mir das Ganze nur ein.





    Grüsse!

    Tom
     
  3. ks23

    ks23 Ohne Lobby

    Ok, dass ist natürlich noch besser :)

    Gruss
    Kalle
     
  4. ks23

    ks23 Ohne Lobby

    Das Gespräch verlief wirklich gut. Muss jetzt aber noch ca. 4 Wochen warten.

    Je länger ich jetzt Zeit zum nachdenken hab, desto unsicherer werde ich, ob sie mich nehmen. Der Job wäre aber super...

    Gruss
    Kalle
     
  5. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    @disolph:

    ein Rat: mach soviel wie geht schriftlich. Insbesondere Deine Mängelanzeige, die Einlieferung des Geräts beim Händler, etc. alles schriftlich.

    Wenn´s hart auf hart kommt, kann sich keiner mehr an Telefonate erinnern.
     
  6. disdoph

    disdoph New Member

    Jo, mach ich!
     
  7. woscha

    woscha New Member

    Das ist gut. Ich habe vor einigen Jahren 8 TDM in den Sand gesetzt, weil ich die gesamte Kommunikation telefonisch abgewickelt hatte (ging um mangelhafte Druckerzeugnisse - bei einer befreundeten Druckerei). Mein Problem: Der Nachweis, eine Nachbesserung ermöglicht zu haben, konnte vor Gericht nicht erbracht werden.

    Also: Deine Beanstandungen - immer sachlich - als e-mail oder Fax zusammenfassen und die Absendebelege ausdrucken und abheften.

    Meine Erfahrung seitdem: Wenn Briefe mit dem Zusatz "Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens" ausgesendet werden, erübrigt sich der Gang vor ein Gericht. :D
     
  8. robgo

    robgo New Member

    Wenn Du - wirklich - keine AGB bekommen hast oder die nicht - wirklich - deutlich sichtbar bei denen aushängen, dann sind auch keine vereinbart.
    Ich würde nicht empfehlen, Dich dumm zu stellen. Wer sich dumm stellt, dem tanzt man auf der Nase rum. Mach denen klar, daß Du ein Recht auf Gewährleistung - nicht Garantie - hast. Leider kennt sich keiner mehr aus mit AGB, Gewährleistung und Garantie, obwohl es einfacher geworden ist. Die Verkäufer verweisen gerne auf ihre AGB´s, die aber hinfällig sind, wenn sie gegen Gesetz verstoßen.
    Ich würde mich in solchen Fällen auf nichts mehr einlassen und denen ganz offen sagen, daß nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung ein Neues Gerät geliefert werden muß. Wie Woscha sagt, alles schriftlich.
    Bei fehlendem Entgegenkommen gleich mit Arbeitsausfall und Anwaltskosten drohen. Im Zweifel auch sofort zum Anwalt gehen und den einen Brief schreiben lassen, das kommt weniger teuer als die Zeitverschwendung mit dem Händler.
     
  9. mmetz

    mmetz New Member

    Das stimmt leider so nicht. 1. könnte der Händler behaupten, dass er die AGB´s´bei Vertragsschluss vorgelegt hat und 2., selbst wenn nicht, dann gelten die AGB´s des BGBs.

    Damit wäre Toms Situation nicht gerade gestärkt, was sein Rückgaberecht angeht.

    Mir ist auch nicht klar warum er auf sein Recht der Gewährleistung setzen soll, wenn er Garantie hat. :confused:

    Garantie ist das höherrangige Recht.

    Nochmal: Es ist immer nett gleich zum Anwalt zu gehen und ALLE vermeindlichen Schäden einzufordern.

    Aber was wenn man sein Recht nicht beweisen kann?

    Da klagt man Arbeitsausfall ein:
    Weil ein Computer einmal am Tag abstützt bekommt man vor keinem Gericht einen Arbeitsausfall zugesprochen.

    Wenn der Rechner zur Reparatur ist, hat man besten Falls einen Anspruch auf ein Leihgerät. Das könnte aber auch ein Performa sein.

    Ausschließlich diese Kosten, des Leihgerätes, könnte er einklagen. (Schadensersatz)

    Das man einen Anspruch auf ein Leihgerät hat, widerspricht der Tatsache, dass man sich gegen solche Situationen versichern kann.

    Also kann es passieren, Tom geht zum Anwalt, der stellt mehrere Forderungen und das Gericht sagt später, er habe ein Anspruch auf Nachbesserung, so wie es im Gesetz steht, mehr nicht. Somit bleibt er auf den Kosten sitzen.

    Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.

    Des weiteren hat man, wenn man einen neuen Mac kauft 90Tage Apple Care Service. (vor Ort)

    Er soll sich an Apple wenden und die werden ihm gewiss ein Austauschgerät geben.

    Grüße
    Michael
     
  10. disdoph

    disdoph New Member

    So, 13.00 Uhr, kein Rückruf.:crazy:

    So was kann es doch nicht geben. Wie kann man so mit seiner Kundschaft umgehen.

    Ich denke ich bin doch wirklich kein allzu lästiger Kunde. Möchte doch nur, dass mein sauteures Gerät einwandfrei funktioniert.

    Und ich war so blöd und wollte diesmal bei einem Händler kaufen, um einen Ansprechpartner vor Ort zu haben. Da kann ich mir selbst wohl besser helfen.

    Wenn ich jetzt dann anrufe sind bestimmt wieder alle auf Messe. Die sollten sich lieber um die bestehenden Kunden kümmern.

    Grüsse!

    Tom
     
  11. disdoph

    disdoph New Member

    So, jetzt hab ich angerufen. Angeblich wusste keiner was von einem zugesagten Rückruf. Was ich mir außerdem davon verspreche, da man ja jetzt auch noch nichts sagen könne. Tja, einen Rückruf halt, auch genannt Kundenservice!

    Außerdem könne man den fehler bislang nicht nachvollziehen. Der gleiche Herr am Telefon hat mir aber auch persönlich erzählt, dass er bei ihnen auch schon abgestürzt ist. Ich bilde mir das bestimmt nur ein.

    Zwecks Umtausch muss ich mich am Montag melden, da der zuständige Herr, wen wunderts, nicht da ist.

    Ich ruf jetzt nochmal bei Apple selber an.

    Ist heut zu Tage etwas Kundenservice wirklich zu viel verlangt. Hab ja kein Billigprodukt gekauft bei dem an allen Ecken und Enden gespart werden muss.


    Lang halt ich das nicht mehr aus!

    Tom
     
  12. ks23

    ks23 Ohne Lobby

    Ist ja n richtiger Saftladen :wuerg:
    Und dann wundern sich die Händler, dass man im Versandhandel bestellt :confused:

    Wollte eigentlich auch bei nem Händler bestellen, aber wenn ich sowas höre...

    Gruss und viel Glück
    Kalle
     
  13. disdoph

    disdoph New Member

    Danke Kalle!;( :crazy: ;(

    Ja, mach es blos nicht. Du kannst den Rechner dann wenigstens innerhalb der erstn 10 Tage ohne Angabe von Gründen zurückschicken.

    Wenn ich das hier ausgestanden habe nur noch Versender oder direkt bei Apple.

    Nachdem mich meine Frau jetzt wieder etwas beruhigt hat:embar: hab ich mich dazu entschlossen mit dem Anruf bei Apple zu warten, bis ich den Rechner wieder hier habe. Außerdem kann ich dann den Händler auch zum Umtausch zwingen, fall sie Reparatur wieder erfolglos war.

    Gruss!

    Tom
     
  14. Hodscha

    Hodscha New Member

    Vergiss Apple. Die stellen sich noch blöder an. Kann ich dir aus eigenen Erfahrungen sagen
     
  15. disdoph

    disdoph New Member

    Hab ich mir eigentlich fast gedacht.:party:
     
  16. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    disdoph, das ist ja ein echt guter Apple-Händler. Nenn doch mal hier im Forum den Namen und Adresse es Händlers (ist nicht strafbar).

    Ich glaube, das könnte Einige interessieren.
     
  17. ks23

    ks23 Ohne Lobby

    ... aber erst wenn das Problem gelöst wurde ;)

    Gruss
    Kalle
     
  18. disdoph

    disdoph New Member

    Ich denke Kalle, das ist ein weiser Rat.;)

    Sobald ich Sepp (meinen G5) wieder habe werde ich unerbittlich zurückschlagen und den Namen hier nennen:devil:



    Gruss!

    Tom
     
  19. disdoph

    disdoph New Member

    Nochmal eine Frage hierzu die mir grad eingefallen ist. Wenn jetzt der zweite Reparaturversuch fehlschlägt habe ich ja ein Recht auf Wandlung. Kann ich dann mein Geld zurückverlangen oder muss ich auch die Lieferung eines neuen Modells akzeptieren???
     
  20. robgo

    robgo New Member

    Sorry Michael, aber deswegen gibt es ein Rechtsberatungsgesetz, wonach Rechtsausführungen nur vom Anwalt vorgenommen werden dürfen. Völlig zu recht.
    Es gibt keine AGB´s des BGB´s. Erzähl den Leuten nicht son Unsinn. Ist ja viel dran an dem was Du erzählst (daß man die kleinen Nebenschäden nicht ersetzt bekommt etc.), aber es stimmt halt nur die Hälfte und wir können in dem Fall keine genauen Auskünfte erteilen, weil wir nicht wissen, was vereinbart war und wie die Umstände sind.
    Es waren offenbar keine AGB vereinbart, s.o. und er hatte keine Garantie vom Händler bekommen, s.o..
    Die "Garantie" im BGB heißt Gewährleistungsrecht. Das sind dort (BGB) keine zwei verschiedene Sachen. Ich gebe zu, daß auch ich oben Garantie im Sinn einer zwischen Händler und Verkäufer ausgehandelten Gewährleistung geschrieben habe.

    @disdolph: Wandlung = Rücktritt vom Vertrag
    Ganz ehrlich, laß Dir solche Fragen von einem Anwalt beantworten. Dazu fehlen uns die Informationen, ob Dein Fall das hergibt.
    Ganz ehrlich, ich verstehe Deinen Ärger und weiß wie pissig die Helden aus den Apple-Läden sein können, wenn man mit so einem Problem vor Ihnen steht. Aber wegen einem Absturz am Tag, würd ich versuchen, ein bißchen abzukühlen.
     

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