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Gibt's hier freie Reinzeichner?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von aelgen, 24. Juni 2005.

  1. aelgen

    aelgen New Member

    Habt ihr eigentlich eine Art Haftungsbeschränkung? Also eine spezielle Versicherung oder eine besondere Gesellschaftsform gegründet? Ich werde mich wahrscheinlich bald selbständig machen und mein Steuerberater meinte, ich solle doch mal über diesen Punkt nachdenken.
     
  2. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Ich bin zwar auf einem anderen Gebiet selbständig (+/- 15 Jahre), aber es gibt sicher Parallelen...

    1. Nein.

    2. Nein. Das mit der Gesellschaftsform hängt vom Beruf ab. In meinen kann man zum Glück einfach so freischaffend arbeiten (Stichwort: "Freie Berufe", der Steuerberater weiss, was da alles drunter fällt). Ansonsten müsste man ein Gewerbe anmelden mit Gewerbesteuer und IHK-Zwangsmitgliedschaft und Berufsgenossenschaft und all dem Mist. Kostet nur Geld und bring Null.

    3. Er hat prinzipiell schon recht. Aber wenn Du Dir mal anschaust, was Betriebshaftpflichversicherungen für Prämienvorstellungen haben, und dann noch zusammenrechnest, was Dir nach Krankenkasse, Berufsunfähigkeitsversicherung, Finanzamt, Rücklagen, notwendigen Investitionen, Bürokosten, Auto, Steuerberater usw. noch zum Leben bleibt, wirst Du feststellen, dass es nicht geht. Es sei denn, Deine Autraggeber würden nochmal 10 Euro auf die Stunde extra drauflegen. Eher geben die aber die Aufträge nach Tschechien, als dass sie das tun.

    Ciao, Maximilian
     
  3. aelgen

    aelgen New Member

    Hm, danke erstmal. Das heißt, Du hast kein Gewerbe angemeldet?
     
  4. Hodscha

    Hodscha New Member

    Ich weiss nicht genau, was ein Reinzeichner ist und macht, aber du solltest abklären, ob es nach dem Gesetz ein "freier Beruf" ist. Dazu zählen unter anderem auch künstlerische Tätigkeiten.

    Schau einfach mal im Handelsgesetzbuch nach und lies dir die entsprechenden Paragrafen zu.

    Auch ein Blick zu Wikipedia lohnt sich, denn dort ist der Begriff des freien Berufes sehr schön definiert und auch die Vorteile sind genannt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Berufe

    Bei den freien Berufen hast du aber immer ein Haftungsproblem, wenn etwas mit deiner Arbeit nicht in Ordnung ist und dadurch Fehler oder Unfälle passieren, denn du haftest mit deinem kompletten Privatvermögen!

    Wenn du durch eine Gesellschaftsform Schutz vor solchen Haftungsrisiken haben möchtest, dann ist es am Besten, wenn man eine GmbH gründet. Bei einer GmbH haftest du nur mit dem Stammkapital (beträgt allerdings mindestens 25.000 €).

    Am Besten ist es, wenn du dich von deinem Steuerberater einmal beraten lässt und du ihm vorher ganz genau erklärst, was du machst in deinem Beruf.
     
  5. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Da der Reinzeichner wohl keine eigenen Entwürfe erstellt, sondern die vorgegebenen Skizzen des Layouters zu druckfähigen Vorlagen ausarbeitet, sehe ich nicht die steuerrechtlichen Voraussetzungen eines nicht-gewerblichen Berufes.

    Ich würde den Beruf des Reinzeichners darum als gewerbliche Tätigkeit ansehen.

    Um hier aber Rechtssicherheit zu erlangen, solltest du deinem Finanzamt bspw. anhand von Werkproben klar darlegen, wie deine Arbeit aussieht. Die können dir dann sagen, ob deine Tätigkeit steuerlich als Gewerbe oder Freiberuflichkeit eingestuft wird.

    Wichtig ist, das vorher zu klären, bevor irgendwann heftige Steuernachzahlungen ins Haus stehen, weil man seine Tätigkeit falsch eingeordnet und den Kunden bspw. nur 7 statt 16% MwSt. berechnet hat und der Fiskus die Umsatzsteuer-Differenz von 9% dann nachfordert.
     
  6. Hodscha

    Hodscha New Member

    Aha, das macht also ein Reinzeichner.
    Dann sieht das mit einem freien Beruf natürlich schlecht aus.

    Aber Macmacfriend hat Recht: Frag einmal deinen Steuerberater und lass dich beraten.

    Robdus müsste auch wissen, ob es unter die freien Berufe fällt.
     
  7. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

  8. Hodscha

    Hodscha New Member

    Ein fleissiges Kerlchen!

    Wie gut, dass ich in drei Stunden Wochenende habe :cool: :eek:)
     
  9. donald105

    donald105 New Member

    RZ ist gewerbe. 16% MWSt.

    Über eine versicherung kann man nachdenken - aber die sind sehr teuer.
    Im übrigen wirst du nie vom kunden ungeprüfte oder nicht frei gegebene arbeiten außer haus geben. Ohne freigabe, auftragerteilung und paraffe des kunden geht nix in die maschine! Wofür willst du also haften?
     
  10. grufti

    grufti New Member

    Völlig richtig. Ordentliche Geschäftsbedingungen formulieren, worin klar fixiert ist, dass für eventuelle Folgeschäden keine Haftung übernommen wird.
    (Z.B. Maschinenstillstand in einer Druckerei, weil der PDF technisch nicht in Ordnung war).
     
  11. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Bei mir steht auch immer in den Aufträgen, dass die von mir abgelieferten Arbeitsergebnisse beim Auftraggeber durch die Abnahmeprozedur (ISO 9000 usw.) müssen; vor allem im Hinblick darauf, dass es vor erfolgter Abnahme kein Geld für mich gibt.

    Aber es steht auch irgendwo im Kleingedruckten (welches ich entweder gleich weggeschissen, oder irgendwo daheim rumliegen habe, weswegen ich jetzt den genauen Wortlaut nicht nachschauen kann), dass ich unabhängig von einer erfolgten Abnahme für sämtliche Mängel in den von mir gelieferten "Sachen", und vor allem für sämtliche sich daraus ergebenden Folgeschäden in unbeschränkter Höhe hafte. Und die ist in meinem Fall wirkllich fast unbeschränkt, weil der Auftraggeber meines Auftraggebers gerade damit beschäftigt ist, ein ganz überaus besonders grosses Flugzeug zur Serienreife zu entwickeln.

    Ist zwar nur eine sehr theoretische Möglichkeit, dass für mich der Haftungsfall jemals eintritt, den Versicherern reicht sie aber aus, um absurde Haftpflichtprämien zu fordern.

    Genauso könnte ich mir vorstellen, dass ein guter Anwalt (und Auftraggeber können sich immer bessere Anwälte leisten als Auftragnehmer!) bei einer Schadensersatzklage gegen einen Unterauftragnehmer (Renzeichner) erfolgreich ist, wenn unentdeckte Mängel in dessen Arbeit zu Folgeschäden führen. So wie ich unser juristisches System kennenlernen durfte jedenfalls.

    Ciao, Maximilian
     
  12. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Und natürlich nie ältere Herrschaften in Maschinennähe hantieren lassen. Pfefferminzles und Gehstöcke in einer Siebdruckmaschine können ganz schrecklich enden. :moust:
     
  13. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Haha. Rate mal, was in meinen Aufträgen/Verträgen immer der erste Satz ist?
    Für diesen Vertrag gelten ausschliesslich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der XY-AG/GMBH/wasauchimmer (*). Da kann ich allgemeine Geschäftsbedingungen formulieren, bis ich schwarz werde.
    Die einzige Alternative besteht darin, solche Verträge nicht zu unterschreiben, aber zum Verhungern fühle ich mich einfach noch zu jung.

    ciao, Maximilian

    (*) Name verschleiert, denn der zweite Satz lautet: "Dritten gegenüber ist über diesen Vertrag und seine Bestimmungen unbedingtes Stillschweigen zu bewahren."
     
  14. donald105

    donald105 New Member


    jaja, der freud! :biggrin: ;)
     
  15. grufti

    grufti New Member

    Klar besteht der Kunde immer darauf, dass nur seine Geschäftsbedingungen gelten. Da bin ich auch manchmal in der Zwicke.

    Im Graphischen Gewerbe ist die Sachlage jedoch selten strittig. Neulich hat ein Mitarbeiter versehentlich für eine Zeitschrift den Umschlag der letzten Ausgabe an die Druckerei geschickt und die Dumpfbacken haben das einfach so gedruckt.

    Der Verlag hat sich dann eingebildet, dass wir die Neuauflage zu bezahlen hätten. Deshalb musste ich höflich darauf hinweisen, dass Druckunterlagen vor dem Druck zu prüfen sind und nicht hinterher. Dann war das kein Problem, aber man probiert's halt.

    ;-)
     
  16. aelgen

    aelgen New Member

    Danke für die Antworten! :)
     
  17. suj

    suj sammelt pixel.

    ich mach das zwar nur nebenberuflich, hab mich aber erkundigt und mir wurde gesagt ich sollte ein Gewerbe anmelden. das ist auch ok so.

    Mein Steuermensch hat gesagt ich könne das jetzt auch anders machen, aber ich lass das mal so laufen.

    Um solche Haftungsgeschichten hab ich mich allerdings nie gekümmert.
    Habe aber ein Buch dazu "Recht für Kreative" :crazy:
     
  18. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Du hast es also noch nicht gelesen ... oder sagen wir noch nicht richtig. :klimper:
     
  19. suj

    suj sammelt pixel.

    nein ich habs nicht gelesen ;)

    Ich könnte es eigentlich aelgen verkaufen :pirat:
     
  20. aelgen

    aelgen New Member

    Sakra, wo doch jeder weiß, das Selbständige kaum Geld verdienen!
    :rolleyes:

    Ich denk mal drüber nach! :)
     

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