1. Liebe Forumsgemeinde,

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Gibt's hier freie Reinzeichner?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von aelgen, 24. Juni 2005.

  1. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Noch zur Klarstellung:

    Gewerbe anmelden (kommunale Sache) und Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Landessache) haben ist völlig unabhängig voneinander. Ausschlaggebend ist die gewerbliche Prägung der Tätigkeit. Ob die Tätigkeit des Reinzeichners als künstlerisch angesehen werden kann, mag ich nicht beurteilen.

    Hier noch die tatsächlichen Nachteile bei Gewerbebetrieb:

    - Buchführungspflicht bei Übersteigen der Grenzen nach § 141 AO
    - Umsatzsteuer-Sollversteuerung
    - Gewerbesteuerpflicht (ok, wird teils der ESt angerechnet)

    Dinge wie Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) hat nichts mit der Einkunftsart zu tun. GmbH Haftkapitalgrenze ab 2006 bei 10.000 EUR...
     
  2. Hodscha

    Hodscha New Member

    Steht das definitiv fest? Muss das nicht erst noch beschlossen werden?
     
  3. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Zitat vom Bundeministerium für Justiz:

    Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, das Mindeststammkapital der Gesellschaften mit beschränkter Haftung von derzeit 25.000 € auf 10.000 € abzusenken. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.

    „Die Bundesregierung trägt mit dem Entwurf dem Wandel des Wirtschaftslebens Rechnung: Die Mehrzahl der Neugründungen sind nicht mehr Produktionsunternehmen, sondern Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, die oft weniger Startkapital benötigen. Gerade Kleinunternehmen und Existenzgründer können durch dieses Gesetz leichter eine Gesellschaft gründen als bisher. Der Gesetzentwurf stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen GmbH auch im europäischen Vergleich, ohne die Vorteile des deutschen GmbH-Rechts aufzugeben“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte Programms zur Fortsetzung der Agenda 2010, das Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung am 17. März 2005 vorgestellt hat. Mit diesem ersten Schritt zur Reform des GmbH-Rechts wird das Mindeststammkapital der GmbH deutlich abgesenkt. Dies geschieht auch mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb der Rechtsformen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union.

    In einem zweiten Gesetz wird es vor allem um die Problematik der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise gehen. Der Schwerpunkt wird darin liegen, Verbesserungen für die sogenannten Bestattungsfälle zu schaffen, in denen die GmbH zum Schaden ihrer Gläubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird. Zudem soll verhindert werden, dass Gesellschafter und Geschäftsführer sich ihrer Verantwortung entziehen, indem die GmbH entweder gar keine Geschäftsführer mehr hat oder diese nur noch im Ausland schwer erreichbar sind.
     
  4. Hodscha

    Hodscha New Member

    Mh, ob das so das Wahre ist :rolleyes: Schließlich gab das den Gläubigern immerhin die Sicherheit, dass mindestens 25.000 Euro vorhanden sind, auf die sie im Fall zugreifen konnten, um ihre Ansprüche zu befriedigen.

    Mal sehen, wie es sich so entwickelt und ob diese ganze Agenda 2010 nach einem möglichen Regierungswechsel noch Bestand hat.

    Von unserem Steuerberater gibt es immer einen Newsletter mit den neuesten Informationen aus Recht und Wirtschaft und da steht halt drin, dass das Mindestkapital auf 10.000 Euro gesenkt werden soll.
    Daher habe ich nachgefragt.

    Vielen Dank.
     
  5. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Nein, diese Sicherheit gab es noch nie!

    Von den 25.000 Euro (bzw. 50.000 DM) müssen bei Gründung der GmbH die Hälfte nachgewiesen werden und innerhalb eines Jahres dann die ganze Summe. In der Praxis hat "man" (Namen und Anschriften der Redaktion bekannt :cool: ) sich im Bekanntenkreis das Geld für einige Tage geliehen, damit der Betrag auf dem Kontoauszug als Guthaben erscheint.
    Die Banken sind aber nicht blöd und wissen das auch, und leihen deshallb kleinen GmbHs kein Geld, es sei denn, jemand (normalerweise der/die Inhaber) würde persönlich dafür haften, bei mehreren sogar jeder einzelne gesamtschudnerisch. Heute bekommt man als (kleine) GmbH von der Bank nichtmal einen Dispositionskredit, ohne persönlich zu haften, wodurch diese Gesellschaftform ad absurdum geführt sein dürfte.

    Unter Lieferanten und sonstigen Gläubigern mag es welche geben, die auch kleinen GmbHs gegenüber gutgläubig in Vorleistung treten. Im Fall der Insolvenz (und dafür reicht bei einer 25.000-Euro-Minimal-GmbH je nach Branche ein einziges geplatztes Geschäft) können die sich dann um das balgen, was von dem Startkapital noch übrig ist. Nichts.

    Been there, done it. Never again.

    Ciao, Maximilian
     
  6. grufti

    grufti New Member

    Du solltest eines aber bedenken:

    Bei einer GmbH haftest Du nur in der Höhe Deines Stammkapitals. Spätestens im Insolvenzfall muss es deshalb einbezahlt werden. Ist keine Masse zur Befriedung der Forderungen vorhanden, haben die Lieferanten Pech gehabt.

    Bei einer Einzelfirma haftet der Inhaber persönlich "mit Kopf und Kragen" für sämtliche Verbindlichkeiten. Das ist im Ernstfall ein ganz erheblicher Unterschied und man kommt selten wieder auf die Beine.

    Wenn "nichts" da ist, bekommst Du so oder so bei den Banken keinen größeren Dispo. Auch als GbR-Unternehmer musst Du voll in die Haftung gehen. Faustregel: für 50' Euro Dispo 150' Sicherheiten.

    Ich habe GbR, OHG und KG schon hinter mir. Als GmbH ist aus meiner Erfahrung der Umgang mit den Banken insgesamt viel einfacher. Es sei denn, die Bilanzen sind nicht berauschend.
     
  7. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Wenn die Bilanzen berauschend sind, hast du mit keiner Rechtsform Probleme mit den Banken...

    Die Frage nach der Werthaltigkeit des Stammkapitals wird dir auf die Schnelle kein GMbH-GF sagen können...

    Und: GmbH = Gewerbebetrieb, egal, welche Tätigkeit...
     
  8. grufti

    grufti New Member

    Natürlich kann er das, zumindest wenn er monatliche Auswertungen seiner Firma hat. Doch wen interessiert die Wertigkeit des Stammkapitals? Das Stammkapital dient doch der Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs, es ist also sowieso nicht "greifbar". Es spielt nur eine Rolle, wenn die Verluste die Höhe des Stammkapitals überschreiten. Dann muss der GF den schwarzen Zylinder aufsetzen.

    Eine Bank beleiht Dir nie und nimmer das Stammkapital. Es müssen andere Sicherheiten gegeben werden.

    Doch Du hast natürlich Recht. Für einen Neustarter, der z.B. nicht vor hat, Mitarbeiter einzustellen, wäre eine GmbH absoluter Quatsch. Da hilft nur eines, nicht zögerlich über alle nur denkbaren Risiken grübeln, sondern Gewerbe anmelden und entschlossen reinspringen. Hat er Aufträge und ist erfolgreich, ergibt sich alles dann von selbst.
     
  9. donald105

    donald105 New Member

    Wie wär's mit einer LTD.?
    Billiger und sehr schick. :cool: ;)
     
  10. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Womit wir wieder beim eigentlichen Thema wären: Die Absicherng der "denkbaren Risiken" :) Bzw. deren Nicht-Absicherung.

    Ciao, Maximilian


    PS: Bei vielen kleinen GmbHs wird das Stammkapital (sofern es jemals vorhanden war) für die Büroausstattung (Möbel, Rechner, Telefon, ...) und vielleicht ein Firmenfahrzeug ausgegeben, und ist damit bereits am zweiten Tag de-facto auf die Hälfte geschrumpft. Oder noch weniger als die Hälfte, wenn man sich anschaut, was bei Zwangsversteigerungen von Büro-Inventar herauskommt.
     
  11. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Wenn schon Ausland, dann würde ich doch in der Schweiz (wie jeder Bäcker oder Klempner) eine AG gründen, das kommt auf der Visitenkarte noch viel cooler: "Aufsichtsratsvorsitzender". Aber wahrscheinlich muss man dafür Schweizer sein, so wie ich den Betrieb kenne :frown:

    Ciao, Maximilian
     
  12. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Ich habe noch keinen GF in zehn Jahren kennengelernt, der sich über den Wert seines Stammkapitals im Klaren ist. Oder anders herum, wer ist sich schon über die Höhen von stillen Reserven bewusst, ohne diese aufzulösen? Daß können nur Bewertungsprofis wie Wirtschaftsprüfer oder gute Steuerberater.

    Und die Auswertung der Finanzbuchhaltung bekommt er ohnehin nicht vor Ablauf eines Monats nach dem Betrachtungszeitraumes. Dann haben die Zahlen keinen großen Nutzen mehr, da sie völlig veraltet sind...

    Wenn der Verlustvortrag höher als das Kapital ist (Kapitalfehlbetrag) und keine Rangrücktrittserklärung oder Patronatserklärung vorliegt, ist die GmbH notleidend und muss Insolvenzantrag stellen (innerhalb von drei Wochen nach Feststellung).

    Knete von der Bank gibt es als GmbH nur, wenn die Gesellschafter mit in´s Boot springen (persönlich haften). Doch dann kann man den Zweck der Haftungsbeschränkung eh vergessen...
     

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