1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Gutschrift rechtmäßig?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von meisterleise, 8. Dezember 2004.

  1. meisterleise

    meisterleise Active Member

    Ein Unternehmen verkauft mir eine Ware über das Internet. Ich zahle per Nachnahme. Später merke ich, dass die Ware Mängel aufweist. Ich reklamiere. Das Unternehmen verweigert jedoch eine Rückzahlung des Betrages und sagt, es stelle nur Gutschriften aus.

    Ist das rechtmäßig? Was meint ihr oder besser: wer weiß es? :eek:
     
  2. erstmal 14 Tage rückgaberecht.

    dann dürfte die firma allerdings nachbessern.
    Zum Schluss kommt dann die wandlung des KV.
     
  3. meisterleise

    meisterleise Active Member

    Na, genauer gesagt handelt es sich um ein Druckerzeugnis, da gilt das mit den 14 Tage Rückgaberecht ja wahrscheinlich nicht, da es sich um eine individuelle Produktion handelt.
     
  4. nanoloop

    nanoloop Active Member

    Yepp.

    Eine solche Gutschrift gilt als unlauterer Wettbewerb weil die Firma dich so versucht zu binden.
     
  5. meisterleise

    meisterleise Active Member

    Das würde ich so eigentlich auch meinen… :rolleyes:
     
  6. Klar wenn Sachen invidiuell hergestellt werden geht das nicht. Die Firma muß aber die Möglichkeit haben das Produkt nachzubessern. Da das wahrscheinlich nicht geht kannst Du auf Wandlung bestehen und das Geld zurückfordern
     
  7. aoxomoxoa

    aoxomoxoa New Member

    ... was heisst "es handelt sich um ein druckerzeugniss" ??
    ... der lieferant kann sich aussuchen ob er dir das geld zurückerstattet oder ob er dir eine gutschrift gibt. verpflichtet ist er lediglich zu einer gutschrift. (wenn ich nicht irre) :rolleyes: :)
     
  8. nanoloop

    nanoloop Active Member

    Du hast etwas herstellen lassen.

    Denke, wenn das Produkt dann fehlerhaft ist, muss festgestellt werden wer den Fehler zu verantworten hat.

    Es könnte an dir liegen, an der Druckerei, am Farbenhersteller, am Papierhersteller etc pp.

    Was ist denn das für ein Fehler?
     
  9. meisterleise

    meisterleise Active Member

    Danke erst einmal für eure Kommentare.

    Na, dann erkläre ich es mal ganz genau:

    Ich habe für meinen Kunden eine Weihnachtskarte produzieren lassen und habe hierfür zum ersten Mal eine online-Druckrei gewählt (und mich vom Preis hinreißen lassen). Die Karte hat eine große Farbfläche auf der sich klar Farbschlieren abzeichnen, das Schwarz ist nicht schwarz, sondern grau, der Text hat weiße Lücken wie sie bei einer Kopie entstehen. Mit meinen Daten hat das nichts zu tun. Das ist eindeutig ein Druckproblem.
    Die Druckerei bietet mir daher eine Gutschrift in Höhe der Druckkosten an.

    Die Frage ist also, ob das rechtens ist, oder ob ich ein Recht habe, das Geld zurückzubekommen.
     
  10. maiden

    maiden Lever duat us slav

    spezieller Fall, oder? Was sagen denn die verbraucherschützer dazu. ich meine, wer so schlampig arbeitet, dem kann man eigentlich keine weiteren Jobs mehr anvertrauen. Somit ist auch ein Gutschein für den Arsch.
     
  11. suj

    suj sammelt pixel.

    Gibt es hierzu nicht AGBs die Du bei der Bestellung gelesen/nicht gelesen hast?

    Da müssten doch solche Dinge drinstehen?
     
  12. aoxomoxoa

    aoxomoxoa New Member

    ... warum lässt du sie nicht einfach neu drucken ??
    von manchen internet dingen sollte man sowieso die finger lassen.
     
  13. meisterleise

    meisterleise Active Member

    Du hast es auf den Punkt gebracht. Darum möchte ich ja auch lieber mein Geld zurück! ;)

    @suj
    Die AGB sind aber egal, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Darum wäre die Frage, ob sie das überhaupt dürfen – egal, was in den AGB steht.
     
  14. meisterleise

    meisterleise Active Member

    Du meinst, die Druckerei soll neu drucken?
    Sie kreigen das terminlich nicht hin und ich bin auch nicht scharf drauf, dass sie nachbessern. :crazy:
     
  15. donald105

    donald105 New Member

    Ei-gent-lich sollten die richtig scharf darauf sein, Dir ein perfektes druckergebnis nachzuliefern, einigermaßen termingerecht. AGB hin oder her. Weil sonst ist der Neukunde weg, und kein nächster Auftrag in Aussicht.
    Wenn das aber wirklich so behämmert aussieht, versteht man ja gar nicht, wieso sie das überhaupt geliefert haben.
    Und dann wird's haarig. Dann sind die lieben nämlich schlampert.
    Hast Du ein proof mitgeliefert? Wenn die prod vom proof deutlich abweicht, würd ich mal gar nix zahlen, bzw. auf nachbesserung bestehen. Wenn es wie hier um weihnachtskram geht, entweder geld zurück oder ersatz zum nächsten job.
    Und das jetzige woanders machen lassen.

    Wer ist denn das? Nach dem motto: bitte meiden!
     
  16. aoxomoxoa

    aoxomoxoa New Member

    ... dann lass dir das mit dem "kriegen wir terminlich nicht hin" schriftlich geben. wenn sie nicht nachbessern/neudrucken können/wollen, dann müssen sie dir dein komplettes geld zurückerstatten und die gutschrift können sie vergessen. das problem dürfte die internet sache sein ... die haben zeit und sind wahrscheinlich auch noch weit weg ... hatte ich auch letztens.
     
  17. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Einen Gutschein muss man als Käufer im Rahmen der Gewährleistung NICHT akzeptieren.

    Etwas anderes ist es, wenn ein Unternehmen aus KULANZ ein Rückgaberecht verspricht (Wenn die Hose der Tante Gerda doch nicht passt zum Beispiel).

    Allerdings muss man dem Verkäufer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Klar ist aber auch, dass die Nachlieferung bei der Saisonware Weihnachtskarte dann sinnlos ist, wenn nicht rechtzeitig nachgebessert werden kann. Daher sehe ich eigentlich gute Argumente, dass Du Dein Geld zurück bekommst.

    Schlage einen bösen Brief vor, kurze Fristen, deutliche Worte.
     
  18. meisterleise

    meisterleise Active Member

    Na, bevor ich die hier zum offiziellen Erschießen an die Wand stelle, warte ich erst'mal ab, wie die Sache verläuft.
    Ich werde mich auf die Gutschrift nicht einlassen und mein Geld zurückverlangen.
    Wenn Sie sich nicht darauf einlassen, dann – da könnt ihr Gift drauf nehmen – seit ihr die Ersten, die den Link zur Ihrer Homepage bekommen. ;)

    Ich muss ihnen jezt erst einmal Druckmuster zusenden, weil die Idioten selber keine zurückbehalten haben *handvorstirnklatsch*

    Ich werde euch berichten!
     
  19. die Druckerei hat das recht auf nachbesserung.
    Sollte das fehlschlagen kannst du den Vertrag wandeln. D.H. du hast ein Recht darauf die Kohle zurückzubekommen.
     
  20. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Sag ich doch. :cool:
     

Diese Seite empfehlen