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Gutschrift rechtmäßig?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von meisterleise, 8. Dezember 2004.

  1. Ich wollts nur nochmal unterstreichen.
    Wer so fies grinst, dem glaubt man nicht.
     
  2. meisterleise

    meisterleise Active Member

    :D

    Wie gesagt, die Druckerei scheint gar nicht daran interessiert zu sein, nachzubessern, terminlich würde es nicht klappen und scharf bin ich auch nicht darauf.

    Heute morgen ist der Brief samt Druckmuster in die Post gegangen. Mal sehen, was daraus wird… :cool:
     
  3. aoxomoxoa

    aoxomoxoa New Member

    ... weihnachten ist öfter. :D :D :party:
     
  4. hfeldkamp

    hfeldkamp Member

    in der Regel hat die Druckerei das Recht der Nachbesserung in einer angemessenen Zeit. Bei Weihnachtskarten ist diese Zeit natürlich sehr eigegrenzt. Kann die Druckerei das Fehlerhafte Produkt in der gewünschten Zei nicht neu produzieren, so würde ich auf jeden Fall auf Rückzahlung bestehen. Uber die rechtliche Seite kannst Du bei www.drucken.de sicherlich mehr erfahren.
    Als Produktioner würde ich persönlich nie auf die Idee kommen sowas übers Internet zu bestellen.
    Jo:xmas:
     
  5. meisterleise

    meisterleise Active Member

    SO! Lange ist's her, aber solche Dinge ziehen sich ja gerne durch die Monate. Ich habe aber versprochen, dass ich euch berichte, wie die Geschichte ausgegangen ist. Hier also für alle die's interessiert:

    (Worum es ging, siehe 1. Beitrag)
    Nach einem Gespräch mit der Druckerei zeigte sich diese dann doch sehr einsichtig und willigte ein, die Ware zurückzunehmen und das Geld zurück auf mein Konto zu überweisen.

    Dies geschah jedoch nicht. :party: Ich rief also immer mal wieder bei ihm an, er sagte jedesmal wieder nett und freundlich »Oh ja, natürlich, ihr Geld - überweisen wir umgehend!«
    Wahrscheinlich kann man das aber in alle Ewigkeit fortführen. Der Penner setzt darauf, dass ich bald die Schnauze voll habe.
    Es handelt sich um 150 Euro. Wer schaltet dafür einen Anwalt ein?

    Mir fällt im Moment also nichts weiter ein, als kräftig Werbung für ihn zu machen - oder was meint ihr?
    Apropos Werbung – hier übrigens noch der nette Laden, um den es geht:

    http://www.flyercult.de
     
  6. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Hast Du das schriftlich, dass sie Dir das Geld zurückgeben? Wenn nein: Warum nicht? (Stichwort: Böser Brief, kurze Fristen, deutliche Worte).

    Beantrage doch einfach einen Mahnbescheid. Geh zum Schreibwarenladen, frage nach einem Mahnbescheidsformular, fülle das aus - fertig. Wenn das Ausfüllen zu stressig ist, dann geh mit dem Formular zum nächsten Amtsgericht, frage an der Pforte nach der Rechtsantragsstelle, die helfen Dir - umsonst.
     
  7. meisterleise

    meisterleise Active Member

    @zwanzigtausend

    Naja, schriftlich gibt's da nicht viel (außer den eMail-verkehr). Da sich die Druckerei sogleich einsichtig zeigte, sah ich keinen Bedarf für den ganzen bürokratischen Scheiß. Nun weiß ich es besser!
    (bin da etwas unerfahren, da ich nur liebe Kunden habe :))



    Danke für deinen Rat. Habe mir mal im web Informationen zum Mahnverfahren geholt.
    http://www.mahnverfahren.nrw.de

    Schreibe ihm jetzt eine Mahnung mit Frist. Danach geht's zum Amtsgericht.
     
  8. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Das ist ok. E-mail genügt. Immer feste druff.


    :D
     
  9. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Kannst du unter deinem Link oben auch online machen - sehr fortschrittlich. Viel Erfolg!
     
  10. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ich würde denen noch mal einen letzten freundlichen Bief schreiben und darauf verweisen, daß nach letztmaliger Mahnung der Rechtsweg beschritten wird. Weise sie darauf hin, was das für sie bedeutet: gerichtliche Klärung, verlorener Prozess, Rückzahlung der Summe nebst Zinsen, Anwalts-, und Gerichtskosten. Frag sie, ob sie es billiger haben wollen.
     
  11. meisterleise

    meisterleise Active Member

    So, die Geschichte nähert sich dem Ende!
    Ich habe dem Typen eine Mahnung geschickt mit Termin und Ankündigung eines Mahnvervahrens beim zust. Amtsgericht nach Ablauf der Frist. Mahngebühren 15 Euro, Bearbeitung und Zinsen 5 Euro.

    Am nächsten Tag war das Geld auf meinem Konto.
    Natürlich ohne die 20 Euro Aufschlag. :party:

    Fazit:
    Auch wenn die Leute nett und kooperativ klingen, immer das schriftliche Verfahren anwenden und einhalten. Leider.

    Danke nochmal für alle Kommentare.
    Und haltet euch fern von:

    http://www.flyercult.de
     
  12. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Ich würde die 20 € auch noch einfordern ... und mit einem zweiten Mahnverfahren drohen. :cool:

    Man weiß ja nun, dass du nicht bluffst.
     

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