1. Liebe Forumsgemeinde,

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@macmacfriend

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von donald105, 5. August 2005.

  1. donald105

    donald105 New Member

    Du kennst dich doch mit solchen sachen immer aus.
    Ich habe ein hübsches weihnachtsgeschenk gefunden. Entweder für meinen steuerberater oder für die zuständige dame bei der behörde.
    Der steuerberater ist unverdächtig, was geschenke anginge. Wie ist das jetzt mit den beamten: müssten die mir das einfach nur zurück geben, oder würde ich die jetzt irgendwie in bedrängnis bringen?
     
  2. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Es mag zwar grundsätzlich nett gemeint sein - eine Finanzbeamtin ist schließlich auch nur ein Mensch :cool: - jedoch rate ich ab.

    Zum einen dürfen Beamte keine Geschenke annehmen, schnell setzen sie sich sonst dem Verdacht der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit aus. Zum anderen könnte subjektiv der Eindruck entstehen, da mache eine Ente gutes Wetter, um der kommenden Jagdsaison zu entgehen. :klimper:

    Deine Fiskal-Tante wird vermutlich genau aus diesen Gründen das Geschenk freundlich aber bestimmt zurückweisen.

    Eine reale Geschichte, nach meiner letzten BP-Schlussbesprechung der Prüferin entlockt: In den Buchhaltungsunterlagen, die ihr ein Gastronom übergeben hatte, fand sie einen Restaurantgutschein über 50 Euro. Sie damit schnurstracks zu ihrem Sachgebietsleiter marschiert und ihm den Vorfall zur Kenntnis gebracht. Gegenüber dem "freundlichen" Gastwirt behielt sie Stillschweigen. Von dem kam dann zwei Tage später ein Schrieb an den Amtsvorsteher. Inhalt: Die Frau Prüferin habe rechtswidrig ein Geschenk angenommen. :augenring

    Der Gastwirt hatte also die Rechnung ohne den Wirt gemacht: der Schuss ging also hübsch nach hinten los. :cool:


    In medias res: Schreib` deiner Sachbearbeiterin lieber einen netten Brief. Da freut sie sich genau so, du hast 55 € gespart und bringst sie nicht in Verlegenheit.


    P. S.: Muss ja wirklich `ne Nette sein. Mein Sachbearbeiter bekommt von mir bloß Anträge, Einsprüche, Auskunftsersuchen und Klageandrohungen. :cool:
     
  3. SteSu

    SteSu New Member

  4. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Ich bin bekennender Convenantist, tippe dir zuliebe aber mal ganz zaghaft auf Mainz 05 als Fußball-Weltmeister 2006. :xmas:
     
  5. Dr.Mabuse

    Dr.Mabuse Olivenölimporteur

    Seeeeeeeeeeehr Gut:biggrin:.
     
  6. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    An dem rotweißen Fan-Käppi :xmas: muss suj allerdings noch etwas stricken. Da fehlt ja noch das Vereinsemblem. ;)


    @ suj

    Zum Üben ... :klimper:

    [​IMG]
     
  7. donald105

    donald105 New Member

    Hab ich gestern noch jemanden gefragt, und der meint so:
    Liebe donald*

    als Geschenk weiß ich nicht, man könnte den Bausatz*jedoch als Deko*fürs Büro absetzen. Ein wirklichkeitsnaher Bezug zu unserer Geschäftstätigkeit ist ja gegeben (symbolische Kompensation exorbitanter Zahlungsausgänge aufgrund ehrlichen Steuerverhaltens).


    Ich warte aber und*suche noch nach einem Bausatz, bei dem das Büro des Steuerberaters (alias Steuerverräters) gleich mit abbrennt.

    …

    :biggrin:

    die perle ist alles andere als nett. Ein ausgemachtes >dassagtmannicht< hab ich da geschossen. Dito der berater. Idiot. Der arbeitet mehr fürs finanzamt als für mich. Ich hab ihm gesagt, er soll sich von denen demnächst auch bezahlen lassen.
    Ich werde print-outs vom >brennenden finanzamt< als monats-deckblätter in den nächsten ordner heften.
     
  8. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Statt deinen Steuerfrust mittels brennender Finanzämter zu kompensieren, hätte ich einen wesentlich besseren Vorschlag:

    WECHSLE DEN STEUERBERATER!!!

    Einen guten Berater erkennst du z. B. daran, dass er viele Fragen zu Art und Umfang deiner Tätigkeit stellt, ob du diese und jene Betriebskosten schon absetzt usw. So versucht er/sie, sich ein möglichst umfassendes Bild von den steuerlichen Aspekten deines Betriebs zu machen, um alle in deinem Fall nutzbaren Rechte und Möglichkeiten rauszutüfteln. Nur so kann man letzlich die Steuerlast so niedrig wie möglich halten.

    Ein schlechter Steuerberater hingegen lässt sich stillschweigend regelmäßig alle Buchungsunterlagen vom Mandanten auf einem silbernen Tablett in seiner Kanzlei vorlegen, stellt keine Fragen, schickt keine Newsletter, gibt keine Tipps und Anregungen, sondern schiebt das Beleghäufchen zwecks DATEV-Verbuchung nur gelangweilt einem unterbezahlten Adlatus zu und setzt anschließend lediglich seinen güldenen Stempel unter das fertige Werk.

    Evtl. kennt robdus einen guten Berater in deiner Ecke, den er dir empfehlen kann. Vielleicht wäre der Düsseldorfer sogar selbst geneigt ... :klimper:

    Schließlich soll das Finanzamt unser Entlein nicht allzu sehr rupfen. ;)

    Nachtrag: Habe soeben von deinen Vorbereitungen für die Steuererklärung gelesen. Gemach, sofern es um das Jahr 2004 geht. Mit Steuerberater lässt sich die Abgabefrist auf Antrag bis 28. Februar 2006 verlängern, ohne Steuerberater bis 30.09.2005. Eine hohe berufliche Belastung bspw. reicht in der Regel schon als Begründung aus.
     
  9. grufti

    grufti New Member

    Mein Steuerberater war früher selber beim Finanzamt beschäftigt. Seit 30 Jahren macht er mir die Bilanzen so, dass die Bank zufrieden sein kann und an das Finanzamt lediglich ein kleines Trostpflaster gezahlt werden muss. Er blickt die Hirnwindungen der Beamten einfach voll und ganz. Nur an der Frau Kuttelwascher ist er an der letzten Betriebsprüfung aufgelaufen. Die hat einen Zahlendreher einer Mitarbeiterin von ihm entdeckt, der dann teuer geworden ist. Doch angesichts der ganzen Jahre war das nur ein Klacks.

    Einige Jahre zwischendurch musste ich durch eine andere Firmenkonstellation zu einem sogenannten "Star-Büro" wechseln. Der hat den mit ihm befreundeten Mitgesellschaftern zuliebe viel zu hohe Gewinne ausgewiesen und sich nie darum gekümmert, ob die Ausschüttungen und Steuern auch bezahlt werden konnten oder das Geld nicht schon längst in der Finanzierung anderer Dinge verbraucht war. Solche Fachleute führen ratzfatz eine Firma bedenkenlos in den Ruin.
     
  10. donald105

    donald105 New Member

     
  11. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Kann ich nur unterschreiben. Wer weiß, wie die Gegenseite arbeitet, ist klar im Vorteil.

    Die besten Steuerberater unter den "Seitenwechslern" sind übrigens meistens Mitarbeiter der Betriebsprüfungs- und Steuerfahndungsstellen gewesen. Schließlich haben sie eine erstklassige Ausbildung auf Steuerzahlers Kosten genossen. :cool:
     
  12. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Ich fass` es ja nicht. Da hast du ja einen ganz tollen Berater erwischt. :shake:

    Du solltest nun unbedingt folgendes tun:

    1. Das Finanzamt per Einschreiben darum bitten, den Schätzungsbescheid aufzuheben und dir Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung wegen starker beruflicher Arbeitsbelastung bis 30.09.2005 zu gewähren.

    2. Im selben Schreiben, falls man Punkt 1 ablehnen sollte und die Einspruchsfrist von einem Monat noch nicht abgelaufen ist, Einspruch gegen den Schätzungsbescheid einlegen, Fristverlängerung bis 30.09.2005 beantragen und bis dahin die Steuererklärung 2004 abgeben.

    3. Dem Steuerberater in den Bürzel treten und einen anderen konsultieren.
     
  13. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Quelle: http://www.thueringen.de/de/tfm/steuern/erkl/abgabe/index.html



    Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Februar 2005 über Steuererklärungsfristen

    1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2004

    2. Fristverlängerungen

    1. Abgabefrist für Steuererklärungen

    (1) Für das Kalenderjahr 2004 sind die Erklärungen

    * zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,

    * zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen nach §§ 27, 28, 37 und 38 des Körperschaftsteuergesetzes, zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -,

    * zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags -,

    * zur Umsatzsteuer sowie

    * zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes

    nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) bis zum 31. Mai 2005 bei den Finanzämtern abzugeben.

    (2) Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des dritten Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2004/2005 folgt.

    2. Fristverlängerungen

    (1) (1) Sofern die vorbezeichneten Steuererklärungen durch Personen oder Gesellschaften im Sinne des § 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) oder durch Buchstellen von Körperschaften und Vereinigungen im Sinne des § 4 Nr. 3 und 8 StBerG angefertigt werden, wird die Frist nach § 109 AO allgemein bis zum 30. September 2005 verlängert. Diese Abgabefrist können die Finanzämter in einem vereinfachten Verfahren bis spätestens zum 28. Februar 2006 verlängern. Bei Steuererklärungen für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln (Abschnitt I Absatz 2), treten an die Stelle des 30. September 2005 der 31. Dezember 2005 und an die Stelle des 28. Februar 2006 der 31. Mai 2006.
     
  14. donald105

    donald105 New Member

    danke, mmf!
    Werd ich morgen ein Einschreiben abschicken.

    2003 hatte ich ziemlich viel umsatz. Mich darauf für die nächsten 2 jahre zu schätzen ist einfach idiotisch, wenn man z.B. die zahlen für 2002 anschaut. Wieso erhebt der berater nicht von sich aus einspruch oder weist mich darauf hin?
    Vor allem, das erste halbjahr 05 auch schon haben zu wollen :shake: - naja, die kassen sind leer.
     
  15. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    An welchem Datum wurde dir der Schätzungsbescheid zugestellt? Ich frage wegen der Einspruchsfrist. Wenn die noch läuft, kann man deinen Einspruch nicht wegen Fristsäumnis ablehnen und du reichst flott deine Steuererklärung für 2004 nach.

    Es sei denn, der Schätzungsbescheid wäre für dich günstiger, was aber in 90 Prozent der Fälle nicht der Fall ist.

    Die Steuern für das erste Halbjahr 2005 jetzt schon zu kassieren - es handelt sich vermutlich um Einkommensteuer und Umsatzsteuer - geht in Ordnung. Es handelt sich um die regulären monatlichen oder vierteljährlichen Vorauszahlungen. Allerdings dürften auch sie zu hoch angesetzt sein, weil sie sich an dem höchstwahrscheinlich zu hohen Schätzungsbescheid 2004 orientieren.

    Warum der Steuerberater hier untätig blieb? Frag` ihn mal. :pirat:
     
  16. donald105

    donald105 New Member

    Genau so ist es. Bis 2003 wollten die damen und herren aber keine vorauszahlungen, sondern zahlungen nach ende des jahres.
    Besonders prickelnd, wenn dann plötzlich für 2 einhalb jahre alles gleichzeitig abgerufen werden soll. :angry:
     
  17. Pahe

    Pahe New Member

    sich über Schätzungen aufzuregen nützt nichts. Diese entbehren meist jeder Grundlage und haben nur den Zweck die Erklärungsabgabe zu beschleunigen.
    Einspruch muss aber sein.
    Grundsatz: Einspruch gegen jeden Bescheid, es sei denn er kommt Dir entgegen.
    Der Einspruch ist dasselbe wie der Vorbehalt der Nachprüfung für Das FA.
    Hier solltest Du Dich aber nicht auf Deinen Steuerberater verlassen denn dann bist Du verlassen.
     
  18. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Grund dafür war vermutlich, dass du mit deinem Umsatzsteuer- und Einkommensteueraufkommen bis 2003 noch unter den gesetzlichen Grenzbeträgen gelegen hattest, ab denen von jährlicher Zahlung auf vierteljährliche bzw. monatliche Vorauszahlung umgesattelt wird.
     
  19. donald105

    donald105 New Member

    Nee. Da war ich 2002 schon drüber.
    Ich hab sogar nachgefragt, weil mir das bequemer gewesen wäre, monatlich zu zahlen. Der riesenwust papierkrempel auf einmal raubt mir jedesmal die nerven.
    Ich glaube, auch darum hat der steuerberater sich nicht gekümmert. Kleine fische, nicht viel dran zu verdienen…
    Ich hab mit dem berater für unsere alte agentur ganz andere erfahrungen gemacht. Der fühlte sich zuerst seinen klienten verpflichtet, und erst in zweiter linie dem fiskus unterworfen. Und dem war auch klar, dass bei 4 kreativen, die wir als gründer waren, nicht allzu viel an betriebswirtschaftlichem und fiskalischen know how zu erwarten war, und zunächst auch kein großer reibach.
    Und wir haben ihm vertraut. Der betreut den laden nach wie vor, und hat damit inzwischen selber einen sehr guten verdienst.
     
  20. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Na, dann nix wie hin! :nicken:

    Und das abgefackelte FA würde sicher besser in die Uralcamp-Tombola passen. :klimper:
     

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