1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

@macmacfriend

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von donald105, 5. August 2005.

  1. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    So, komme gerade aus dem Kerrygold-Land. Kurz und knapp was zu tun ist:

    1. Bescheid prüfen, ob er unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ergangen ist. Wenn ja-->gut, dann zu Schritt 2. Wenn nein-->Datum des Bescheides prüfen. Einspruchsfrist = 1 Monat plus drei Tage ab Bescheiddatum. Wenn Datum abgelaufen und kein Vorbehalt der Nachprüfung = dumm gelaufen, Kohle weg, unwiderruflich.

    2. Gegen Bescheid Einspruch einlegen. Begründung: Einkommensteuererklärung wird bis zum ... eingereicht. Das Finanzamt wird nach ein paar Wochen den Einspruch als unbegründet abweisen wollen. Dann muss die Erklärung her.

    3. Aussetzung der Vollziehung der Beträge aus dem Schätzbescheid zusammen im o.g. Einspruch beantragen, bis zur Entscheidung über den Einspruch.

    4. Berater wechseln!!!


    So, ich werde jetzt erst mal mit Pferdchen frühstücken (sind seit 3 Uhr auf den Socken). Später mehr...
     
  2. donald105

    donald105 New Member

    danke robdus!
    ich bin grad wieder im tiefflug unterwegs - darf ich dich dazu heute abend anmailen?
     
  3. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    na klar...
     

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