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Stress bei eBay

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Macmix, 27. Juli 2005.

  1. Macmix

    Macmix New Member

    Hallo

    ich habe ein Rollo bei eBay verkauft und habe verpennt, dass es mit dem Versand schwierig sein könnte. Fakt ist, ich habe zu wenig Versandkosten berechnet. Die eigentlichen Versandkosten würden den verkaufswert übersteigen usw.
    Ich wollte dem Käufer dann das Geld zurück bezahlen - er lehnte ab und bestand auf die Ware. Das ging hin und her und währrenddessen ist mir das Rollo beim Umbau kaputt gegangen....ja - ist wahr!!! Unglaublich, aber es ist wirklich so.
    Jetzt droht er mit Anwalt und macht auf stur und meinte, dass ich Ersatz beschaffen müsste....
    Frage: Muss ich das? Weiss da jemand Bescheid, was eBay in so einem Fall sagt?
    Klar ist, dass jeder sagen kann, der Artikel ist defekt usw.

    Gruss
     
  2. donald105

    donald105 New Member

    Ich weiß nicht was ebay da sagt.
    Aber meine logik sagt folgendes:

    Wenn das rollo nun kein rollo wäre, sondern, sagen wir mal ein auto.
    Sagen wir mal, das berühmte papstauto.
    Und du bietest das bei ebay an. Du bist ja kein auto- oder rollo-großhändler, sondern bietest dieses bestimmte stück an.
    Und kurz vor der überstellung hat das einzel-privat-auto einen totalschaden.
    Dann ist das einzelstück nicht mehr da.
    Jedenfalls nicht in der form, wie es angeboten war.

    Dein gebrauchtes rollo lässt sich ebenso wenig wieder herstellen, wie man nochmals einen gebrauchten ratzinger-golf herstellen könnte.

    Solange du nicht professionell mit rollos handelst, sondern ein einzelteil aus deinem haushalt verkaufen willst, ist das blödsinn.

    Vielleicht möchte der käufer ja gern das schrott-rollo? Biete ihm an, es auf seine kosten zu besichtigen. Preis null, versand übernimmt der interessent.
    Ich denke, dann wird er lieber den kaufpreis zurück haben wollen.
     
  3. createch2

    createch2 New Member

    Ich denk da eher anders: Bei ebay schließt man per Höchsgebot einen Kaufvertrag ab, der ist bindend. Und zwar für beide Parteien. Ob du jetzt Privatperson oder Großhändler bist ist in dem Fall egal. Wenn dann kann man da auf die Kulanz des Käufers hoffen, aber rechtlich haben beide Parteien ihren Vertrag zu erfüllen.
     
  4. Andrea Fortman

    Andrea Fortman New Member

    weiss der käufer denn schon, dass das rollo kaputt ist?

    wenn du es nett schilderst wird er vielleicht einsicht haben und der wandlung zustimmen.
     
  5. petervogel

    petervogel Active Member

    stimme createch2 zu. durch den verkauf/ kauf habt ihr beide einen vertrag abgeschlossen, den es zu erfüllen gilt.
    das mit den versandkosten musst du wohl schlucken, ist dein fehler und kannst du nicht als argument anführen. dass die versandkosten den warenwert weit übersteigen, das ist bei ebay bei vielen kleinen auktionen so. das ist auch kein argument.
    dass der rollo jetzt plötzlich kaputt ist, das mag in wahrheit so sein, versetze dich aber mal in die position des käufers, für den klingt das natürlich schwer nach manipulation. der dachte, er hat ein schnäppchen gemacht und jetzt will der verkäufer nicht mehr, weil er seine dunnheit mit den versandkosten bemerkt hat;-)
     
  6. RaMa

    RaMa New Member

    photo von der kaputten rollo machen, dem käufer schicken und in fragen ob er das ding ernsthaft noch haben will.
     
  7. tom7

    tom7 New Member

    Wenn du nachweisen kannst (durch Zeugen), dass es sich tatsächlich um dieses eine Rolle gehandelt hat und nun in diesem Zustand ist, kann er - nach meinem Verständnis - nicht viel machen, ausser sein Geld zurück zu verlangen (incl. kleiner Entschädigung...??).
    Du wirst dir mit aller Wahrscheinlichkeit eine hässliche Beurteilung einhandeln.
    Ich denke, du wirst nicht der Erste mit so einem Fall sein. Gibt es unter ebay nicht irgendwo einen Hinweis?

    Gruß - tom
     
  8. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Macmix, sehr lustige Geschichte (auch wenn Du sie nicht lustig findest, ich musste sehr schmunzeln beim Lesen).

    1. Zu niedrige Versandkosten: Risiko (und somit Pech) des Verkäufers.

    2. Wer trägt das Kaputtgeh-Risiko? Der Verkäufer. Hättest Du das Rollo schon zur Post gegeben, wäre das etwas anderes. Aber so: Pech.

    3. Ersatzlieferung? Aber klar! Es gibt ja sicher noch so ein Rollo wie das Verkaufte im Baumarkt, also nichts wie hin und dem Käufer zuschicken.

    Ansonsten kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Mein Tipp: Leg noch ein paar Euro zum Kaufpreis drauf als Entschuldigung, überweise alles zurück und schreib nen netten Brief und hoffe, dass der Käufer kein Anwalt ist, der für so einen Quatsch noch Mühe und Zeit investiert.

    Watt kost denn so ein Rollo? Kann ja nicht so arg viel sein, wenn die Portokosten den Verkaufserlös auffressen.

    Tipp 2: Bitte donald, Dir ein entsprechendes Antwortschreiben aufzusetzen. donalds posting fand ich so rührend, das erweicht jeden Käufer. ;)
     
  9. Macmix

    Macmix New Member

    Der Käufer weiss es, dass das Rollo kaputt ist.

    Ich bin auch kein Händler.

    Ich habe ihm 5€ Entschädigung angeboten und war freundlich - aber er beruht auf Ersatz.

    Somit müsste ich zum nächsten IKEA fahren, welcher 1 Std. von mir entfernt ist.

    Das mit dem Porto war klar mein Fehler.

    Mich interessiert, da er ja mit einem Anwalt drohte:

    Kann er damit klagen? Oder wird ihn der Anwalt wegen 16€ ersteigertem Rollo einfach nur auslachen?

    Ich finde leider bei eBay nichts zu solch einem Fall....

    Gruss
     
  10. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Wieso soll der Anwalt lachen? Der verdient an der Sache mindestens 100 Euro (von Deinem Geld). Und noch mehr, wenn Du Deinen Verpflichtungen nicht bald nachkommst.

    Ciao, Maximilian
     
  11. kaffee-micha

    kaffee-micha Kaffeetante © robdus

    Dann schick doch ‘ne Mail an eBay, und frag nach wie der Sachverhalt ist.

    micha
     
  12. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Wegen solcher "Peanuts" würde ich keine weiteren Diskussionen oder sogar einen Rechtsstreit riskieren. Du könntest dir Ärger, Stress und Geld sparen, indem du ihm einen neuen Rollo lieferst und die jetzige Erfahrung auf dem Guthabenkonto "Lebenserfahrung" verbuchst. :klimper:

    Wenn der Käufer allerdings unser bulldog ist, hast du gelitten. :cool:
     
  13. donald105

    donald105 New Member

    :embar:
    Na, inzwischen bin ich fassungslos. Ich verstehe nicht, wieso man wegen so einem kleinen betrag so ein getöse macht. Der käufer muss ein ziemliches *das sagt man nicht* sein.
     
  14. Laques2000

    Laques2000 New Member

    Außerdem würde ich auch noch meine persönliche eBay-Strategie überdenken. Versandkosten im Voraus nachzurechnen ist mühselig. Ein Anruf bei der Post oder vergleichbare Artikel helfen da aber meist. Ich käme auch nie auf die Idee, ein Objekt zu verkaufen, welches in der Form gar nicht verkauft werden kann! Eine montierte Jalousie.. tsstss.. :shake:

    Aber egal, genug geklugscheißert. Der Fehler wird dich schon nicht in eine finanzielle Katastrophe stürzen, oder? ;) Wenn schon, können wir ja ein wenig spenden..
     
  15. Macmix

    Macmix New Member

    So sehe ich das auch persönlich! Aber was soll´s - leider gibt es zu viele kleinliche Leute....Leute die wegen 16 € ein „ Getöse ” machen.
    Er hätte ja keinerlei Nachteile, sogar noch 5 € dazu. Ich verstehe diese Kleinlichkeit nicht; aber so sind wir Menschen eben.

    Jetzt werde ich mich eben noch bei eBay schlau machen und ansonsten ihm ein Ersatz besorgen....
    :cry:
     
  16. morty

    morty New Member

    ich hatte vor einiger zeiz nen plotter ersteigert
    leider stellte sich beim abholen heraus,d as da so einige sachen nicht drin waren, die aber im versteigerungstext angegeben waren

    die frau sollte nachliefern, ich hatte dann nur abschlagszahlung getätigt

    nachliefern hat sie nicht wollen, also hab ich die sachen gebraucht nachgeordert und ihr das vom restgeld abgezogen

    plotter war dann für mich noch OK vom preis, Sie hätte den für den preis dann niemals abgeben wollen
    das ist das pech, wenn man kein mindestgebot hat und dann noch nur teilweise liefert

    wenn der typ sich also querstellt, dann hast du schlechte karten
    im schlimmsten fall überweise ihm das geld für nen neues rollo, was er sich selber kaufen soll und gut ist es
    hast halt einfach pech gehabt

    auch wenn du es nicht hören willst
    wenn das nicht so läuft, dann könnte man bei ebay keine schnäppchen mehr machen, denn wenn zu billg, dann auf einmal defekt, wobei ich dir nicht unterstellen will !!! und denke, das du ebenso ehrlich bist, wie ich auch

    ist einfach blöd gelaufen, kannst du nicht mehr ändern
     
  17. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Das kommt darauf an, was der Käufer vorher schon alles erlebt hat. Ich war auch schonmal kurz davor, wegen einer Kleinigkeit grossen Stunk zu machen, weil ich von dem frechen Gebaren eines *das sagt man nicht* unter den Verkäufern irgendwann die Schnauz voll hatte:
    Erst keine Mails beantworten, dann freche Antworten schreiben, dann mit der Zahlungsweise rumdrucksen, schliesslich behaupten, das Ding sei jetzt leider kaputtgegangen. Dieser eine kam mit einer schlechten Bewertung davon (man traut sich ohnehin fast nicht, eine zu vergeben, weil man zu 99% eine zurückbekommt von diesen *das sagt man nicht*s !).

    Wäre ich die Woche nach diesem Erlebnis an Macmix geraten, hätte er wahrscheinlich auch sofort Post vom Anwalt bekommen.

    Ciao, Maximilian

    PS: @Macmix: Mir fällt da grad ein, dass in unsrer Garage noch drei Jalousien vom letzten Umzug rumliegen (nicht Ikea, sonder "JalouCity") ... falls davon eine passt, täte ich mich gegen Portokostenerstattung davon trennen.
     
  18. donald105

    donald105 New Member

    Au ja! Wir schicken dem typen massenhaft alte jalousien!!! Kostenlos. Dagegen kann man doch nichts haben? Ich hab auch noch welche im keller. Originalverpackt. 60 breit, 180 lang, silber. :D :pirat:
     
  19. Lucky S

    Lucky S New Member

  20. Macmix

    Macmix New Member

    :D
     

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