1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Stress bei eBay

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Macmix, 27. Juli 2005.

  1. klick mal bisschen durch den artikel... da gibts immernoch rechtliche und gesetzliche streitigkeiten, wo sich die obersten gerichte noch immer nicht im klaren sind, ob die ganzen ansprüche nur für B2B oder auch für C2C gelten...
    Auswirkungen im Bereich Business-to-Business (B2B) und Customer-to-Customer (C2C)

    .:gaehn:
     
  2. ... ach macmac...

    schon mitbekommen? mein ebay-fall wegen den 11,50

    ich bekam natürlich recht und mein geld zurück, dazu noch 13 cent zinsen und ganze 25,- an auslagespeesen

    na wenn sich das ned gelohnt hat, dafür 5 monate zu streiten....
    ;):cool:
     
  3. kaffee-micha

    kaffee-micha Kaffeetante © robdus

    Bei eBay ist dazu folgendes zu finden:

    Quelle: http://pages.ebay.de/help/sell/your-return-policy.html#2

    micha
     
  4. Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Ware bei Übergabe nicht der Artikelbeschreibung entspricht oder wenn die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt (ein Füller muss beispielsweise schreiben).

    Verweigert der Verkäufer die Nachlieferung oder Nachbesserung, so kann der Käufer eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen.

    da haben wir es doch... die ware kann nicht mehr bei der übergabe ok sein....
    folge: --->
    der verkäufer verweigert die übergabe / nachbesserung und somit MUSS der käufer die RÜCKABWICKLUNG
     
  5. kaffee-micha

    kaffee-micha Kaffeetante © robdus

    Komisch finde ich ja, dass ihr da jetzt 3 Tage drüber nachgedacht und diskutiert habt. Ich hab da vorhin keine 2 Minuten für gebraucht um das zu finden. :rolleyes:

    micha
     
  6. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Nachdenken dauert halt immer etwas länger als Verlinken. :klimper:
     
  7. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Solche Postings wirken am besten unkommentiert. :D
     

Diese Seite empfehlen