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"Überstunden werden nicht entgolten..."

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von AugustinusX, 12. Februar 2005.

  1. AugustinusX

    AugustinusX Nachttischlampe

    Den oben genannten Passus haben meine Kollegen und ich alle in unseren Arbeitsverträgen stehen.
    Dies ist im Prepress-/Werbebereich ja nun auch keine Seltenheit.

    Leider hat die unbezahlte Mehrarbeit in den letzten ca. 6 Monaten ein derartiges Ausmaß angenommen, dass die meisten von uns an ihre physischen und seelischen Grenzen stoßen. Wir werden daher in Kürze das gemeinsames Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen.

    Meine Frage dazu:
    Ist solch ein Vertrags-Bestandteil auf alle Ewigkeit und ungeachtet der Menge der abgeleisteten Überstunden gültig, oder gibt es da irgendwelche Grenzwerte, deren regelmäßiges Überschreiten einen solchen Passus juristisch anfechtbar macht?

    Hab schon einiges ergugelt zum Thema Arbeitsrecht, z.B. dass man die Mehrarbeit auf jeden Fall konkret dokumentieren muss, um entsprechende finanzielle Ansprüche geltend machen zu können.

    Wäre Euch sehr dankbar für weitere Hinweise zur Sache...
     
  2. maiden

    maiden Lever duat us slav

    zumal es auch Vorschriften über die täglich zulässige Arbeitszeit gibt. Werden diese Begrenzungen regelmäßig überschritten, begibt sich der Arbeitgeber in den strafbaren Bereich und der Arbeitnehmer wird in Bezug auf eventuell notwendige Versicherungsleistungen im Falle eines Unfalls benachteiligt.

    im Übrigen ist der Passus, keine Überstunden zu bezahlen, die Standardformel für eine Möglichkeit der Ausbeutung.
    Damit hat mich auch schon ein Arbeitgeber über den Tisch gezogen: Vorher schön gelabert, hinterher abgezockt. Jeden Tag von 8 bis 19, 20 - 23 Uhr. Und als dann Geschäft ausblieb hat die Sau den Lohn gekürzt. Asoziales Pack.
     
  3. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Da es hier um ein ernstes Thema geht und außer dir noch weitere Kollegen betroffen sind, würde ich auf jeden Fall eine gemeinsame "Kriegskasse" anlegen.

    Mit dieser solltet ihr dann einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beglücken, ihm/ihr die Situation schildern und eure Arbeitsverträge zur Prüfung und Erteilung eines Rechtsrats vorlegen.

    So kannst du sicher besser Munition gegen eure Sklaventreiber sammeln als mit dem arbeitsrechtlichen Halbwissen von uns Forumiten.
     
  4. Zerwi

    Zerwi Wiederhergestellt

    Muß MMF Recht geben. Hat denn keiner von Euch einen Rechtsschutz? Wenn ja, dann flugs zum Anwalt und sich beraten lassen.
     
  5. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Kontrollier du mal besser deine Klingel. :D
     
  6. AugustinusX

    AugustinusX Nachttischlampe

    Yep, subjektiv betrachtet stinkt es sogar gewaltig, was mir fehlt sind harte Fakten, z.B. in Form von entsprechenden Gesetzestexten oder Gerichtsurteilen als Argumentationshilfe für das bevorstehende Gespräch.

    Trotzdem Danke für deine moralische Unterstützung!

    Muss jetzt noch diverses erledigen und bin wohl erst heut Abend wieder am Rechner, um auf eventuelle Beiträge zu reagieren...

    Tobt euch aus in der Zwischenzeit!!!
     
  7. Zerwi

    Zerwi Wiederhergestellt

    Gna gna gna :crazy:
     
  8. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Immerhin passt dein Avatar heute bestens: Die Lauscher sind extremst gespitzt. ;)
     
  9. AugustinusX

    AugustinusX Nachttischlampe

    Oooh, das geht ja schon richtig los hier :)

    also, bis heute Abend dann....
     
  10. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    *weiteraustob* :crazy: :party: :D
     
  11. maiden

    maiden Lever duat us slav

    die harten Fakten liefert Dir das Arbeitsrecht. Verdi gibt gerne Auskunft.
     
  12. druckpilz

    druckpilz New Member

    ha, ha...
     
  13. grufti

    grufti New Member

    Ich musste durch die unregelmäßigen Auftragseingänge im Verlagsbereich ab diesem Jahr dazu übergehen, Überstunden mit Freizeiten zu verrechnen.

    Bisher hatte z.B. ein Setzer 2 Monate hintereinander über 50 Überstunden, die mit Zuschlägen natürlich auch bezahlt wurden und anschließend mussten wir ihn eine Woche lang in ebenso bezahlten "Zwangsurlaub" schicken.

    Mit ein Problem ist dabei die zunehmende Spezialisierung. Der eine beherrscht z.B. nur ein Formelsatzprogramm auf Windows, der andere "kann" nur automatischen Werksatzumbruch, für den wiederum die anderen Quark-Leute nicht einsetzbar sind. Von Repros und Bildbearbeitung ganz abgesehen.

    So wird es immer schwieriger, für jeden das zu ihm passende Auftragsgleichmaß rein zu kriegen.

    Jetzt ist es so: In Spitzenzeiten werden täglich bis max. 2 Überstunden geleistet, an ruhigeren Tagen dafür früher gegangen oder ein verlängertes Wochenende gemacht. Lässt sich innerhalb von 4 Monaten kein Ausgleich finden, werden die Überstunden wieder bezahlt.

    Bei den Meistern unter uns sind bis zu 2 Überstunden täglich als zumutbares Maß bereits im (entsprechen erhöhten) Gehalt enthalten. Ob Überstunden anfallen oder nicht.

    @AugustinuX
    Was ich da lese, ist eine bodenlose Frechheit und muß bei aller Sorge um den Arbeitsplatz nicht hingenommen werden. Vielleicht ist mein Vorgehen eine Anregung bei einem vernünftigen Gespräch.
     
  14. gratefulmac

    gratefulmac New Member

    Der Passus des Arbeitsvertrages ,so wie dort steht, ist starker Tobak.

    Generell muß in einem Arbeitsvertrag die wöchentliche Arbeitszeit geregelt sein.
    (35 h oder 40h oder 48h ...)
    Darauf kann sich der Arbeitnehmer dann auch berufen.
    Überstunden zu leisten sind nicht Pflicht des Arbeitnehmers. Bzw. müssen vertraglich geregelt sein.

    -
    Setzt Euch zusammen.
    Wenn ihr eine bestimmte Belegschaftsstärke habt, könnt ihr einen Betriebsrat gründen.
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet mit diesem zu kooperieren.
    Damit könnt ihr einvernehmliche Arbeitsbedingungen aushandeln.
     
  15. SC50

    SC50 New Member

    §3 ArbZG: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    mögliche Abweichung in §14 ArbZG: (1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen.

    (2) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 11 Abs. 1 bis 3 und § 12 darf ferner abgewichen werden,

    1. wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit

    Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten
    gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden,
    2. bei Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlußarbeiten
    sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung
    von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen,
    wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können.

    (3) Wird von den Befugnissen nach Absatz 1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

    Nachzulesen in: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/

    Ob Überstunden bezahlt oder unbezahlt sind ist nicht erheblich.
     
  16. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Es wird Zeit, dass die Kameraden in Berlin auch mal ganz schnell ein Gesetz gegen diese noch viel grausameren Selbstausbeuter auf den Weg bringen. :cool: :klimper:
     
  17. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Der Passus im Vertrag, daß Überstunden nicht entlohnt werden, kann eigentlich nur sittenwidrig sein. Da ist doch der Willkür des Arbeitsgebers Tür und Tor geöffnet. Er alleine bestimmt, wann Überstunden notwendig sind.

    Er könnte z.B. aufgrund dieses Passus Leute rausschmeißen und die Mehrarbeit auf die restlichen in Form von Überstunden verteilen, ohne daß diese etwas dagegen machen könnten. So geht’s doch wirklich nicht. Ich habe meinem letzten Chef, als er mir einen ähnlichen Vertrag vorlegte (besonders perfide, es stand fast wörtlich drin: der Arbeitnehmer hat bis zu 20 Überstunden im Monat ohne Bezahlung zu leisten, darüberhinaus gehende Überstunden werden nicht honoriert) gefragt, ob er mich verarschen wolle. Er wurde dann ganz unsicher, weil er solches wohl noch nicht erlebt hat. Ich sagte ihm weiterhin, daß ich diesen Vertrag nicht unterschreibe. Er: nehmen sie ihn doch übers Wochenende mit und überlegen sich das nochmal. Okay sagte ich, das Ergebnis wird am Montag das gleiche sein. Das war es am Montag auch und damit begann der Krieg mit ihm.

    Es müssen Grenzen gesetzt werden. Ich hoffe, daß die Solidarität unter Euch reicht, weil der Chef versuchen wird, welche rauszubrechen oder einzelne zu bestrafen. Versucht einen Betriebsrat zu gründen und klare Betriebsvereinbarungen zu erreichen. Holt Euch dazu Rat bei der Gewerkschaft. Es wäre auch ganz gut, wenn der eine oder andere in die Gewerkschaft eintreten würde. Bei aller berechtigter Kritik an den Gewerkschaften – Alleine ist man nichts! Gegen den Turbokapitalismus und dazu gehören solche Verträge, hilft nur eine starke Blockbildung (wenn überhaupt noch was dagegen hilft).
     
  18. SC50

    SC50 New Member

  19. grufti

    grufti New Member

    Ja weißt Du, ich zahle mir meine 210 Überstunden im Monat natürlich aus. Deswegen will ich wirklich keinen Rechtsstreit anfangen, habe schon genug anderen Ärger mit mir.

    :)
     
  20. donald105

    donald105 New Member

    :D
    So ist das._

    In meinen alten agenturverträgen steht auch, dass überstunden nicht weiter vergütet werden.
    Das ist in der werbebranche so üblich.
    Und zumindest in der zeit, als ich noch angestellt war, waren die gehälter auch so, dass es da nicht viel zu meckern gab.
    In spitzenzeiten, wie vor präsentationen ist auch ganz klar, dass alle mitmachen und nicht auf die uhr gucken - wenn die nacht durch gearbeitet wird, macht man das beste draus und ist rattenstolz, wenn's nachher klappt.
    Dafür guckt auch keiner schräg, wenn die pause mal ne halbe stunde länger wird.
    Wenn aber die 60 / 70 stunden-woche zur regel wird, stimmt was nicht.

    Ich vermute mal, dass sich da auch nicht der boss die taschen vollstopft, sondern dass er die aufträge / jobs anders nicht gebacken kriegt.
    Ich hab das in meiner umgebung grade erlebt:
    Kleine agentur, nimmt an was sie kriegen kann, und sei es zum absoluten kampfpreis.
    Am ende ließen sich nicht einmal die laufenden kosten decken UND die leute haben sich blöd gearbeitet - und wurden dabei immer schlechter, weil unaufmerksam und ausgelaugt.
    Diese branche hat sich (nach mehreren fetten jahren) selbst geschädigt mit dumping-preisen, kostenlosen präsentationen und was weiß ich.
    Ein offenes gespräch mit der geschäftsleitung ist sicher das beste - ich fürchte, was Ihr da zu hören kriegt, wird nicht rosig sein. Wenn die substanz da wäre, zusätzlich arbeitskraft zu bezahlen, die ja inzwischen günstig zu haben ist, täte(n) der / die boss(e) das sicherlich.

    Unabhängig davon ist eine beratung durch einen arbeitsrechtler natürlich gut, umso schlauer lässt sich verhandeln, wenn es was zu verhandeln gibt.

    Viel glück!
     

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