1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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"Überstunden werden nicht entgolten..."

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von AugustinusX, 12. Februar 2005.

  1. AugustinusX

    AugustinusX Nachttischlampe

    Ääh, nur mal so interessehalber: --> Dipfelescheißer = Korinthenkacker? :rolleyes:
     
  2. grufti

    grufti New Member

    So ischt es.

    :)
     
  3. grufti

    grufti New Member

    P.S.: Ich "Boss" mache gerade unbezahlte Überstunden und muss heute noch 70 Dias mit Proofs durchkriegen. Sonst klappt es halt nicht.

    Grüßle
     
  4. AugustinusX

    AugustinusX Nachttischlampe

    :eek: oh, da will ich dich natürlich nicht von der Arbeit abhalten, hau rein, Scheff! ;)
     
  5. aoxomoxoa

    aoxomoxoa New Member


    nicht nur das ... er bewegt sich auch auf sehr dünnem eis.
     
  6. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Danke, lieber grufti! :klimper:

    Dipfelescheißer,der; (bes. südd. u. schwäb. ugs. für freundlichen, zuvorkommenden, liebenswürdigen und hilfsbereiten jungen Mann, der alte Knacker ;-) durch dezente Hinweise vor größerem sprachlichen Unheil bewahrt)


    :tongue: :D
     
  7. grufti

    grufti New Member

    Du sprichst mir aus dem Herzen!

    :D
     
  8. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

  9. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Jetzt sei nicht sauer, es war nicht so gemeint. Nur ein makabrer Scherz.

    :klimper:
     
  10. grufti

    grufti New Member

    Blöd, dass es hier kein Schleimer-Smilie gibt, gell?

    :)
     
  11. druckpilz

    druckpilz New Member

    *eispickelrauskram*
    ;)

    und tschüss !
    :D
     
  12. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Wenn ich solch gemeine Scherze mache, ist der verwendete Smilie doch ganz gut.

    ;)
     
  13. grufti

    grufti New Member

    Ja ja, erst einen kleinen Scherz machen und sich dann in die Hose kacken. Da hilft jetzt alles nichts, höchstens vielleicht demütigst Reue und Leid erwecken. Denn die Rache des HErrn kann fürrrchterlich sein.
    :D

    Und sonst, heute auch feste Überstunden geschoben? Um wieder zum Thema zurückzukehren.
     
  14. AugustinusX

    AugustinusX Nachttischlampe

    *räusper* der Macmacfriend ist aber nicht zufällig ein Angestellter von Dir, lieber grufti?
    :tongue:
     
  15. grufti

    grufti New Member

    Gottseileider nicht. Das war reine Forumsetiquette.
    :D
     
  16. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    @AugustinusX:

    Mmf hat Recht und m. E. den praktikabelsten Ratschlag gepostet: Nehmt Euch einen Fachwanwalt für Arbeitsrecht - es sollte aber nur einer hingehen und seinen (repräsentativen) Fall schildern, das spart Anwaltsgebühren. Vorher über Kosten sprechen. Der Hinweis, mal zum Betriebsrat - wenn vorhanden - oder zur Gewerkschaft zu gehen, ist auch nicht verkehrt, auch wenn man kein Gewerkschaftsmitglied ist - dafür sind die ja da.

    Eine Kleinigkeit zum Einlesen - ganz allgemein und unverbindlich, dies kann natürlich keine Rechtsberatung ersetzen:

    Ein Arbeitsvertrag allein berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, den Arbeitnehmer zur Ableistung von Überstunden zu verpflichten. Hier kommt es jedoch auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an. Auch ein Tarifvertrag, der eine Bezahlung von Überstunden regelt, ist keine Rechtsgrundlage für die Anordnung von Überstunden. Nur bei Notfällen oder sonstigen außergewöhnlichen Fällen, die für den Arbeitgeber nicht vorhersehbar sind und bei denen der Arbeitnehmer zur Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz erhebliche betriebliche Interessen benötigt wird, muß jeder Arbeitnehmer Überstunden auf Anordnung leisten. Dies ergibt sich aus einer sogenannten "arbeitsvertraglichen Nebenpflicht".

    Wenn der Arbeitgeber Überstunden anordnet, dann muß er die Grundsätze billigen Ermessens beachten, d.h. er muß die beiderseitigen Interessen abwägen. Auch sind - bei Vorhandensein eines Betriebsrats - die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten.

    Weigert sich der Arbeitnehmer zulässig angeordnete Überstunden zu leisten, muss er mit arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen. So kann etwa eine Abmahnung und im Wiederholungsfall auch eine Kündigung berechtigt sein.

    Verhält sich der Arbeitnehmer aber rechtmäßig, weil er die Leistung von Überstunden ablehnt, da das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verletzt wurde oder Höchstgrenzen zulässiger Arbeit überschritten werden (jetzt kommt das schon zitierte ArbzG ins Spiel), so sind die vom Arbeitgeber ausgesprochenen Sanktionen rechtswidrig. Der Arbeitnehmer braucht sie nicht hinzunehmen. Er sollte sich deshalb insbesondere gegen eine Abmahnung wehren.

    Die Vergütung von Überstunden ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings enthalten die Tarifverträge regelmäßig genaue Vergütungsbestimmungen einschließlich der Überstundenzuschläge.

    Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach alle anfallenden Überstunden mit der Monatsvergütung abgegolten sind, werden mangels Bestimmtheit i.d.R. unwirksam sein. Erforderlich ist eine konkrete Regelung etwa: "Mit der Monatsvergütung sind bis zu 10 Überstunden im Monat abgegolten".

    Der Betriebsrat hat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit mitzubestimmen Dieses Mitbestimmungsrecht besteht darin, ob, in welchem Umfang, wann und von welchem Arbeitnehmer Überstunden geleistet werden sollen. Ohne Beteiligung des Betriebsrats darf der Arbeitgeber sogar freiwillig geleistete Überstunden nicht entgegennehmen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gilt auch für Teilzeitbeschäftigte.

    Vor dem Arbeitsgericht streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft über die Bezahlung von Überstunden, insbesondere nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Hier hat der Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast. D.h., er muss konkret vortragen und notfalls beweisen, wann er welche Überstunden geleistet hat. Dies gilt für jede einzelne Überstunde. Denn der Arbeitgeber muß Überstunden nur dann bezahlen, wenn diese mit seinem "Wissen und Wollen" geleistet wurden. Dazu muß der Arbeitnehmer darlegen, dass der Arbeitgeber die Überstunden entweder angeordnet hat, diese notwendig waren oder der Arbeitgeber diese zumindest gebilligt bzw. geduldet hat. Fehlt es an einer ausdrücklichen Anordnung, muß der Arbeitnehmer zumindest darlegen, dass die von ihm geleisteten Überstunden sachdienlich waren. Dies ist im Einzelfall oft nur sehr schwer zu leisten, so dass Überstundenprozesse nicht selten an der fehlenden Nachweisbarkeit der Überstunden aber auch an der fehlenden Anordnung oder Billigung durch den Arbeitgeber scheitern.
     
  17. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Neee, heute und gestern habe ich bis jetzt geschlumpft. Muß aber noch ran, Rechnungen schreiben, was ich nicht sehr gerne mache. Und an Anwälte schreiben, was ich ganz gerne mache – die kochen auch nur mit Wasser. Und des öfteren dünnerem als meinem.

    Wenigstens läuft’s bei mir arbeitsmäßig wieder wesentlich besser, was ich für Dich auch hoffe.

    :)
     
  18. grufti

    grufti New Member

    Na prima, das freut mich!

    Bei mir steht die Ampel nach dem katastrophalen Einbruch im letzten Jahr (zwei Großkunden wurden "geschluckt") auch wieder auf Grün. Allerdings musste ich mich von zwei Mitarbeitern trennen, die demonstrativ keine Lust zeigten, sich fachlich etwas weiter zu bilden. Unverständlich in der heutigen Zeit.
     
  19. AugustinusX

    AugustinusX Nachttischlampe

    @zwanzigtausend: Danke für den ausführlichen Beitrag, zwei konkrete Fragen tun sich da noch für mich auf:

    1)

    wenn man davon ausgeht, dass im Falle der nicht geleisteten Überstunden der existenzerhaltende Großkunde XY zur Konkurrenz abwandern könnte, stellt das dann einen betrieblichen "Notfall" im oben erwähnten Sinn dar?


    2)

    Wie mag so ein konkreter Nachweis aussehen? Eigentlich doch nur so, dass alle Beteiligten ein tägliches Protokoll ihrer Überstunden führen und sich dieses dann gegenseitig bezeugen, oder?
    Wahrscheinlich wird es wohl nicht reichen, wenn sagen wir mal 5 Leute bezeugen, dass es im Monat X ungefähr 10 mal bis 22-23 Uhr oder länger ging...


    Wie schon mal gesagt, es wird in jedem Fall zuerst ein -hoffentlich sachliches- Gespräch geben, aber es schadet ja nichts, sich zumindest gedanklich auch mit dem "worst case" zu beschäftigen, einer juristischen Auseinandersetzung, die eigentlich niemand möchte.
     
  20. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    @ AugustinusX

    Wir haben da einen älteren Mitarbeiter in unserer Abteilung, den wir bisher, weil er halt einen Arsch voll Schulden und noch mehr Kinder an der Backe kleben hat, bisher so mitgeschleift haben.

    Trotz seines müden Salärs muss er aber einen dicken Benz fahren und ein verwöhntes Frauchen mit Hundchen unterhalten.

    Und neuerdings betätigt er sich privatissime in so einem neumodischen Computerforum, statt endlich mal seine Proofs zu proofen.

    Da überleg` ich auch schon lang, was ich als Chef so mit dem machen soll.

    :klimper:
     

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