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was bekomme ich für ein neues powerbook?

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von applecare, 6. Juli 2004.

  1. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Nein, der Käufer hat Recht (und das Auto!) bekommen:

    VW Passat - Vertragsschluss bei Onlineauktionen
    BGH (AZ: VIII ZR 13/01)

    Willenserklärungen können grundsätzlich auch per Mausklick abgegeben werden. Angebote bei Onlineauktionen sind rechtsverbindlich und stellen nicht lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum)an den Kunden dar, sondern eine auf Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Ware deutlich unter dem Verkehrswert verkauft wurde. Dies hätte durch Angabe eines Mindestgebotes verhindert werden können.


    Ein bischen Gerechtigkeit vor dem Gesetz gibt es bei und schon noch!

    ciao, Maximilian
     
  2. Zack2002

    Zack2002 Active Member

    natürlich hast du recht maximilian.
    im endeffekt schade ich aber niemandem wirklich damit weil ich ihm ja nichts wegnehme, sondern etwas, was mit gehört, mir wieder gebe sozusagen. du hast recht aber ich werde/kann es nicht ändern...
     
  3. Amigoivo

    Amigoivo 1 QUADianer

    Moin Moin zack2002,

    aber nur solange wie du mit deinem Gebaot auch Höchstbietender bist.

    Bei den meisten Auktion ist es so, das in den letzten paar Sekunden geboten wird, da kann es schnell passieren, das du den Preis unnötig in die Höhe treibst. :shake:

    Damit schadest / betrügst du dann auf jedem Fall dem Höchstbieter.
    Selbst wenn der das nicht bemerkt. :rolleyes:

    MfG Ivo
     
  4. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    1.) Mit jedem unehrlichen Handel auf einer Plattform, die vom gegenseitigen Vertrauen lebt, schadest Du allen eherlichen Nutzern. Wenn Du Dich ein bischen umhörst, wirst Du feststellen, dass eBay (vor allem ausgelöst durch entsprechende Presseberichte) einen ziemlich schlechten Ruf geniesst. Das liegt ausschliesslich an soclhen Betrügereien, von denen die von Dir betriebenen zugegebenermassen noch zu den harmloseren zählen.
    Im übrigen wird das von Dir praktizierte Verfahren in 99 Prozent der Fälle (von Dir sicher auch) _nicht_ zum Zurückkaufen der Ware angewendet, sondern um den Preis in die gewünschte Region zu treiben. Und dass Du damit dem Höchstbieter schadest, muss ich wohl nicht extra ausführen, oder?

    2.) Wie es juristisch korrekt aussieht, soll jemand anders ausgooglen, aber ich sehe es so: In dem Moment, in dem ich etwas zur Versteigerung anbiete, gehört es nicht mehr mir, sondern dem zukünftigen Höchtsbieter.

    3.) Dieses 'kann ich nicht ändern' würde ich mir vorsorglich von einem Fachmann gutachterlich bestätigen lassen ('notorischer Hang zum Betrug'), damit ich dann im Ernstfall auf mildernde Umstände plädieren kann...

    ciao, Maximilian
     
  5. applecare

    applecare New Member

    naja, würde ich dann wohl tun müssen. bin ja bereit, das pb 400 euro unter dem normalen preis zu verkaufen. nur: wo verkaufe ich sowas? hat einer ne ahnung? ebay ist mir zu unischer, ob ichs für einen ordentlichen preis wegbekomme ...
     
  6. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Warum? Wenn Du es für einen 'ordentlichen Preis' einstellst, dann wirst Du auch mindestens diesen Preis bekommen. Und wenns bei eBay um diesen Preis niemand haben will, dann wirst Du es auch anderswo dafür nicht los (meine Erfahrung). Ausser vielleicht im Freundes- und Bekanntenkreis.

    ciao, Maximilian
     
  7. Macfun

    Macfun New Member

    ...also, ich fasse jetzt mal zusammen:
    15", bto mit superdrive - 1,33 / 1,5 Ghz ?
    5400 HD - 60 / 80 GB ?

    Schon verkauft?
     
  8. Marks.

    Marks. New Member

    1.5 GHz, das kleinere gibt's nicht mit 128 MB GraKa
    außerdem 80 GB, die 60er gibt's nicht mit 5400 UPM.

    Wichtig wäre noch Ram...


    Ganz ehrlich, wenn es unbedingt sein muss - ist eBay meiner Erfahrung nach die beste Lösung.
    Aber vielleicht gibt es ja auch Eltern oder sonstige Verwandte, die evtl. das Ding erstmal eine Weile vorfinanzieren?

    Ansonsten - Startgebot 1 Euro - dabei kann einfach nichts schiefgehen. Ein hoher Startpreis schreckt nur ab - dementsprechend ziehst du kaum Blicke auf deine Auktion.
    2. Individuelle Bilder einstellen - diese sollten 1a sein, also gut beleuchtet, nicht verschwommen oder sonstwie unscharf. Am Besten per Link mit deiner Homepage verknüpfen und in den Text integrieren.
    3. Die wesentlichen Fakten (Alter, Ausstattung, Garantie und der Grund, warum du es verkaufen musst) reinschreiben - niemanden interessiert, das der Prozessor ein Motorola PPC 9477 GFXfragmichwas ist - nur dass er 1.5GHz und 512 KB 2nd-Level-Cache hat bei 166 MHz. Systemtakt.

    4. Wesentlich ist der Grund - wer verkauft ein absolut geiles Gerät? Niemand, wenn er nicht absolut abgebrannt ist oder das Gerät dann doch längst nicht so toll wie gedacht...

    Nicht unwesentlich dürfte auch sein, dass jetzt die Sommerzeit beginnt. Potentiell hast du dann etwa 20-35% weniger BieterInnen, weil die in der Sonne schmoren...


    Gruß und Daumendrück, dass es soweit nicht kommt!!!
     
  9. Zack2002

    Zack2002 Active Member

    du kannst dich bei ebay auch 2x anmelden. 1x mit kreditkarte und das andere mal nicht. so kannst du den preis noch hochdrücken, wenn er dir wenige minuten vor schluss zu niedrig ist. im schlimmsten fall ersteigerst du dein powerbook dann selbst. aber besser als zum schleuderpreiss zu verkaufen. sollte dir im ebay aber grundsätzlich nicht passieren. nichts wird verschenkt...
     
  10. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    eBay liebt diese Menschen! Fette Gebühren, kein Ärger bei der Kaufabwicklung, nichts wird beim Versand beschädigt oder geht verloren, keiner beschwert sich, ...

    Übrigens kann man sich schon seit einiger Zeit nicht mehr ohne Identitätsnachweis bei eBay anmelden, denn offenbar hat solches Verhalten den einen oder anderen ehrlichen Kunden vertrieben.

    ciao, Maximilian
     
  11. Zack2002

    Zack2002 Active Member

    wo liegt das problem?
    ich mach ja nichts illegales. ich nutze diesen account nur um mich im notfall noch aus der affäre zu ziehen. ich will ja im fall x kein verlust von 100-200 euro machen, nur um 100% ehrlich gewesen zu sein. das wort ehrlich ist in diesem fall sowieso nur relativ zu betrachten: es steht bei ebay nirgends, dass man das nicht darf. es könnte theoretisch sich ja auch ein kollege von mir anmelden und meine sachen dann kaufen...

    angenommen ich stelle eine 5 jahre alte stereoanlage ein, an der ich sehr hänge bei startpreis 0 euro (zieht mehr leute an). liegt der endverkaufspreis dann nur bei 20 euro, will ich das ding ja wieder zurück. also...
     
  12. fruitcompany

    fruitcompany New Member

    wieder einer, der das prinzip ebay nicht verstanden hat....

    traurig...
     
  13. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    1.) Doch, das Wort dafür ist "Betrug".

    2.) Und ob das da steht:
    Paragraph 10, Absatz 2 der allgemeinen Geschäftsbedingungen (http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html), ich zitiere:

    Mitglieder dürfen den Verlauf der Online-Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter während der Angebotsdauer untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.

    Bei Deiner Anmeldung bei eBay hast Du diesen Bedingungen zusgestimmt. Als Bieter muss ich davon ausgehen, dass der Verkäufer sich an diese Bedingungen hält. Tut er das nicht, betrügt er mich. Ich würde keine Sekunde zögern - vor allem bei einem Artikel in der Preisklasse eines Powerbooks! - sofort Strafanzeige zu stellen, wenn sich mir dieser Verdacht aufdrängt.

    3.) Siehe 2.)

    4.) Dann musst Du diese Stereoanlage für einen Startpreis einstellen, für den Du sie auch hergeben würdest. Andernfalls wirst Du sie möglicherweise trotzdem für 20 Euro hergeben müssen und hast zusätzlich eine Vorstrafe wegen Betruges. Es gibt hier in Deutschland, vor allem beim Handel mit Autos, schon genug Präzendenzfälle.

    Versteh mich nicht falsch, ich will hier bestimmt nicht den Moralapostel spielen, aber wenn Du mit solchen (vermeintlich kleinen, aber so klein sind sie nicht, immerhin sprechen wir von mehreren tausend Euro, und da hört für die meisten der Spass auf!) Schummeleien an den Falschen gerätst, dann stehen vielleicht schon morgen die Cops auf der Matte. Siehe z.B. hier: http://forum.macwelt.de/forum/showthread.php?s=&threadid=98767

    ciao, Maximilian
     
  14. MacRonalds

    MacRonalds New Member

    Wie ear das noch mit dem Autohaus, welches versuchte einen Passat im Wert von 27.000 EUR irgendwas zu verkaufen und nur unter 20.000 wegging. Autohaus hat natürlich nicht ausliefern müssen. Weiß ich noch ganz genau, soviel zum Thema Gerechtigkeit in unserer Sch.... geschäftswelt.:party: :confused:
     
  15. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Nein, der Käufer hat Recht (und das Auto!) bekommen:

    VW Passat - Vertragsschluss bei Onlineauktionen
    BGH (AZ: VIII ZR 13/01)

    Willenserklärungen können grundsätzlich auch per Mausklick abgegeben werden. Angebote bei Onlineauktionen sind rechtsverbindlich und stellen nicht lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum)an den Kunden dar, sondern eine auf Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Ware deutlich unter dem Verkehrswert verkauft wurde. Dies hätte durch Angabe eines Mindestgebotes verhindert werden können.


    Ein bischen Gerechtigkeit vor dem Gesetz gibt es bei und schon noch!

    ciao, Maximilian
     
  16. Zack2002

    Zack2002 Active Member

    natürlich hast du recht maximilian.
    im endeffekt schade ich aber niemandem wirklich damit weil ich ihm ja nichts wegnehme, sondern etwas, was mit gehört, mir wieder gebe sozusagen. du hast recht aber ich werde/kann es nicht ändern...
     
  17. Amigoivo

    Amigoivo 1 QUADianer

    Moin Moin zack2002,

    aber nur solange wie du mit deinem Gebaot auch Höchstbietender bist.

    Bei den meisten Auktion ist es so, das in den letzten paar Sekunden geboten wird, da kann es schnell passieren, das du den Preis unnötig in die Höhe treibst. :shake:

    Damit schadest / betrügst du dann auf jedem Fall dem Höchstbieter.
    Selbst wenn der das nicht bemerkt. :rolleyes:

    MfG Ivo
     
  18. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    1.) Mit jedem unehrlichen Handel auf einer Plattform, die vom gegenseitigen Vertrauen lebt, schadest Du allen eherlichen Nutzern. Wenn Du Dich ein bischen umhörst, wirst Du feststellen, dass eBay (vor allem ausgelöst durch entsprechende Presseberichte) einen ziemlich schlechten Ruf geniesst. Das liegt ausschliesslich an soclhen Betrügereien, von denen die von Dir betriebenen zugegebenermassen noch zu den harmloseren zählen.
    Im übrigen wird das von Dir praktizierte Verfahren in 99 Prozent der Fälle (von Dir sicher auch) _nicht_ zum Zurückkaufen der Ware angewendet, sondern um den Preis in die gewünschte Region zu treiben. Und dass Du damit dem Höchstbieter schadest, muss ich wohl nicht extra ausführen, oder?

    2.) Wie es juristisch korrekt aussieht, soll jemand anders ausgooglen, aber ich sehe es so: In dem Moment, in dem ich etwas zur Versteigerung anbiete, gehört es nicht mehr mir, sondern dem zukünftigen Höchtsbieter.

    3.) Dieses 'kann ich nicht ändern' würde ich mir vorsorglich von einem Fachmann gutachterlich bestätigen lassen ('notorischer Hang zum Betrug'), damit ich dann im Ernstfall auf mildernde Umstände plädieren kann...

    ciao, Maximilian
     
  19. applecare

    applecare New Member

    naja, würde ich dann wohl tun müssen. bin ja bereit, das pb 400 euro unter dem normalen preis zu verkaufen. nur: wo verkaufe ich sowas? hat einer ne ahnung? ebay ist mir zu unischer, ob ichs für einen ordentlichen preis wegbekomme ...
     
  20. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Warum? Wenn Du es für einen 'ordentlichen Preis' einstellst, dann wirst Du auch mindestens diesen Preis bekommen. Und wenns bei eBay um diesen Preis niemand haben will, dann wirst Du es auch anderswo dafür nicht los (meine Erfahrung). Ausser vielleicht im Freundes- und Bekanntenkreis.

    ciao, Maximilian
     

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