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wiedermal ne bildrechtsfrage....

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von RaMa, 3. August 2005.

  1. RaMa

    RaMa New Member

    wiedermal beschäftige mich eine frage...

    ein bekannte von mir hat sich bei einem fotographen fotographieren lassen, und hat 3 portraitfotos gekauft somit die nutzungsrechte für diese 3 portraits erworben.
    nun ist die cd mit dem bildern drauf kaputtgegangen bzw. defekt. bei der nachfrage, beim fotographen ob er ihr die bilder nochmal zusenden, verlangt dieser die selbe summe nochmal und das war nicht wenig....

    kurz: darf der typ das machen?
     
  2. DeepSleep

    DeepSleep Member

    Der darf das. Mit der Aushändigung der Bilder/Daten an deine Bekannte hat er seine vertragliche Verplichtung erfüllt. Das erneute Aushändigen der Daten ist eine neue Leistung (nenne es von mir aus Archivarbeit) und dafür kann er nehmen, was er will.

    Nett ist das allerdings nicht. Und dem Ruf des Fotografen dürfte so ein Gebahren allerdings auch schaden. ;)

    LG
    DeepSleep
     
  3. Macci

    Macci ausgewandert.

    Mit dem KVerkauf der Fotos (CD, Abzüge etc.) tritt der Fotograf nicht die Bildrechte ab, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
    Die meisten Fotostudios leben nicht davon, einmal "knips" zu machen, sondern von Nachbestellungen der Fotos. Die Nachbestellung einer CD ist also ein neuer Auftrag.
     
  4. turnt

    turnt New Member

    der typ darf das :-(

    ist allerdings ne a...l...nummer - und kundenunfreundlich!
     
  5. graphitto

    graphitto Wanderer

    Warum das denn? Aus der Sicht des Fotografen gesehen, gibt es keinen Grund, die Daten beim zweiten Mal kostenlos herauszugeben. Schließlich lebt er davon.

    Ob kundenfreundlich oder nicht kommt einzig und allein auf die Art und Weise an, wie er seiner Kundin es verklickert, das ein zweiter Auftrag Geld kostet.

    gruß
     
  6. RaMa

    RaMa New Member

    ich zahl im märz nutzungsrechte für ein bild von MIR.
    des bild lösch ich im april unabsichtlich. und darf dann nochmal nutzungsrechte bezahlen??? da gehen mir wirklich die kabel auf...
    das soll er mal mit mir machen...

    wenn er ne kleinigkeit für suchen und cd brennen verlangen würde...
    wärs ja ok... aber das is ne frechheit.

    danke aber für eure infos....
     
  7. Macci

    Macci ausgewandert.

    Tust du eben nicht. Oder hast du einen Nutzungsvertrag? Dann sieht die Sache anders aus und nur dann.
     
  8. DeepSleep

    DeepSleep Member

    selbst dann darf der dat, außer die erneute Übergabe der Daten sind Vertragsgegenstand. mit der einmaligen Aushändigung der Daten hat der Fotograf seinen Vertrag erfüllt. Für die erneute Herausgabe kann er sich ( so es denn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist) einen Fantasiepreis ausdenken.


    Aber es ist natürlich so, dass der werte Herr davon lebt. Ist ja nicht so, dass er die CD verbummelt hat.

    Wenn Du in der Kneipe ein Bier selbst verschüttest, wunderst Du Dich doch auch nicht, wenn Du das nächste bezahlen musst. :eek:)
     
  9. RaMa

    RaMa New Member

    wenn ich ein bier verschütte, kann ich aber nicht dasselbe nicht nochmal bezahlen :)
     
  10. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Nein, müsstest du nicht. Das vereinbarte Nutzungsrecht ist ein immaterielles Recht und verbleibt bei dir, auch wenn der materielle Datenträger (CD, Fotoabzug, Dia etc.) zerstört wird.

    Nur für die erneute Herstellung einer CD darf der Fotograf eine Bezahlung verlangen. Sie sollte sich allerdings im Rahmen des Üblichen bewegen.
     
  11. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member


    Tut er ausnahmsweise doch, sofern es sich um Bildnisse (Portraits u. ä.) handelt und keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Wie das bei den Alpenvölkchen allerdings so läuft, weiß ich auch nicht.


    §60 UrhG (Deutschland)

    (1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten. Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Künste, so ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulässig.

    (2) Angehörige im Sinne von Absatz 1 Satz 1 sind der Ehegatte oder der Lebenspartner und die Kinder oder, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern.


    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__60.html
     
  12. DeepSleep

    DeepSleep Member

    aber klar doch, wäre aber natürlich Blödsinn, denn Du willst ja ein neues Bier. (O.K. das Bild hinkt.)

    Aber allerdings darf der Fotograf nehmen, was er mag, denn er ist nicht dazu verpflichtet de Cd mit den Daten neu zu erstellen. Der Vertragsgegenstand (die Daten) waren ja schon nachweislich übergeben.
     
  13. RaMa

    RaMa New Member

    wie jetzt? jetzt häng ich?
    das will der typ aber, er schrieb ca.: für nutzungsrechte der bilder von der damaligen session, pro portrait 150,-.

    hilfe!! darf ich ihm eine kloppen oder nich?
     
  14. Macci

    Macci ausgewandert.


    aha. Also will er dir wirklich die Nutzungsrechte erneut verscherbeln. Das geht nicht. Die hast du ja offenbar damals wirklich erworben.
    Also gehts auch wirklich nur um erneute Bereitstellung der Vorlagen. Das darf nie 150 Euronen kosten!
     
  15. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Wie gesagt: Dasselbe Nutzungsrecht musst du nicht zweimal erwerben. Er darf dir nur die Kosten und den zeitlichen Arbeitsaufwand zur Herstellung einer CD-Kopie berechnen. Da er deine Bilder sicher in einem digitalen Bilderordner archiviert hat, reden wir hier vermutlich von Minuten.
     
  16. RaMa

    RaMa New Member

    danke mmf... das klingt logischer als: der darf das weil er fotograph ist :)
     
  17. Macci

    Macci ausgewandert.


    Noch dazu, wo du ihm doch jetzt die Fresse polieren kannst, gell? :)))
     
  18. Pahe

    Pahe New Member

    RaMa poliert nicht ohne Grund. Irgendwo findet sich schon ein juristisch einwandfreier.
     
  19. laser

    laser New Member

    Du kaufst im März ein Buch. Im April fält es Dir wohin auch immer und ist unlesbar. Also gehst Du in den Buchladen und machst Rabatz, wenn sie Dir das Ersatzbuch nicht kostenlos überlassen.

    Hoffentlich habe ich Dich nie als Kunden! :shake: ;)

    Gruß

    Thomas


    Edit:
    War ma' wieder zu schnell: Sorry, das mit der Nutzung hatte ich überlesen :D ! Aber mit übehaupt was für die Kopie verlangen find ich schon soweit o.k.

    Thomas
     
  20. petervogel

    petervogel Active Member

    hat er AGBs? wenn ja, was steht da drin?
     

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