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Wut auf die Verbrecher von Rostock

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von batrat, 3. Juni 2007.

  1. pewe2000

    pewe2000 New Member

  2. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Danke!
    MannMannMann – was für ein Arschl***. Das ist genau das was mich so aufregt. Dieser spätpubertierende Nixblicker bildet sich ein er wäre "für" oder "gegen" irgendwas dabei findet er es lediglich geil sich in möglichst martialischer Verkleidung seinen ureigenen Minderwertigkeitskomplexen hinzugeben.
    Ich finde das Mitführen von Gesichtsmasken und Augentropfen in Verbindung mit der schwarzen kleidung sollte als Straftatbestand gelten. Wer sich so vorbereitet hat nichts als gewaltsame Konfrontation im Sinn. Wenn wegen solcher Idioten das Demonstrationsrecht zur Farce verkommt könnte ich heulen.
     
  3. batrat

    batrat Wolpertinger

    @ maiden :

    in deinem letzten Beitrag hast du einiges geschrieben , das ich gerne gelesen habe z.B: :)

    Hier hast du jetzt selbst Autonome als Verbrecher bezeichnet. Ich hoffe der ganze Stress geht jetzt nicht auf eine evtl. unglückliche Wortwahl zurück. :frown:
    Aber wenn Steine auf Menschen treffen, dann ist das m.E. gemeingefährlich. Die Knochenbrüche bei vielen Polizisten kommen ja nicht von ungefähr.
    Die Staatsanwaltschaft ermittelt ja inzwischen gegen unbekannte Polizisten, die Demonstranten(Autonome) zum Steinewerfen animiert haben sollen. (Wenn das stimmt : eine unglaubliche Sauerei ).Offiziell heisst das Delikt "Anstiftung zu einer Straftat".
    Also bin ich wohl auf der sicheren Seite wenn ich die steinewerfenden Autonomen als Straftäter bezeichne.

    :nicken: :nicken:
    Wortwahl Verbrecher : siehe oben.
    Bei der Bootaktion der Polizei ist mir auch das Herz stehengeblieben. Das ging definitiv viel zu weit. :meckert:


    Besser könnte ich es auch nicht sagen. :)

    Also :

    Ich gebe zu , dass ich vielleicht etwas heftig reagiert habe. Aber wenn man gesehen hat wie diese Deppen (Autonomen ) die Arbeit von Monaten der friedlichen Demonstranten kaputtgemacht haben ( und dazu noch ein paar Knochen ) , dann ist das halt zum Kotzen. Ich denke, du siehst das ähnlich.

    Was mich an deinen Antworten gestört hat, war diese Tendenz zur Aufrechnung. Wenn als wesentlicher Teil deiner Antworten Vergehen der Polizei, auch dir selbst gegenüber, aufgezählt werden, dann entsteht halt der Eindruck, dass die Gewalt von Autonomen irgendwie gerechtfertigt ist oder weniger streng beurteilt werden darf.
    Mit deinem letzten Posting hast du das nun erstmals zurechtgerückt, wenn auch die Antwort auf meine Frage"Was liegt denn vor, wenn man Steine auf Menschen wirft ?"
    lautete:
    "Gegenfrage: was liegt denn vor, wenn auf See mit einem Boot mutwillig und bewußt über Menschen gefahren wird?"

    und damit halt wieder falsch verstanden werden könnte.

    Aber ich will mich jetzt nicht weiter streiten, da wir wohl doch eine grössere Meinungsschnittmenge haben als wir vielleicht beide gedacht haben. ;)

    Ein Wort noch zu Tim Laumeyer:
    Wenn ich unterstelle, dass er seine Ziele gewaltfrei erreichen will, dann kann ich seine Äusserungen (siehe Beitrag #4 , link geht nicht mehr) absolut nicht verstehen. Die Autonomen müssten doch eigentlich seine "Feinde" sein. Stattdessen verteidigt er sie. :crazy:
     
  4. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    Du hast sicher Recht, Entwürdigung, Schändung und wohl auch Demütigung, wahrscheinlich aber vor allem gedankenlose Selbstgefälligkeit sind Bezeichnungen, die hier sehr gut passen.

    Arroganz laut Wikipedia:
    "Arroganz (lat. von „arrogantia“ = Anmaßung, Hochmut, Dünkel) bezeichnet die Eigenschaft einer Person, die ihre eigene Leistung, Wichtigkeit und Bedeutung übertrieben hoch einschätzt. Auch abfälliges Reden über andere ist inbegriffen. Im deutschen Sprachgebrauch ist Arroganz ein Synonym für die älteren Begriffe Anmaßung, Hochmut und Dünkel."
     
  5. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    war nur ein Scherz! :biggrin:
     
  6. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    Unsere Tornado-Flieger helfen nicht nur beim Aufbau der Infrastruktur in Afghanistan, sie sind auch in der Bundesrepublik aufklärend tätig:
    Tornado über G8 :O
     
  7. maiden

    maiden Lever duat us slav

    zu#1
    nein. Ich habe nur die bereits bestehende Wortwahl aufgegriffen. Ein Verbrecher ist für mich, wer ein Verbrechen begangen hat. Und da denke ich, ist die gesetzliche Formulierung die passende.

    Das gilt auch für #2
    Wenn man schon den Begriff Verbrechen wählt, dann ist das im Gegensatz zum Steinewerfer sicher noch ein Steigerung. Aber was kommt nach dem Verbrechen, wenn der Steinewerfer schon ein Verbrecher sein soll?

    #3
    auch das sehe ich anders. Ich wollte nur ein Gegengewicht setzen damit man wieder zu einer vernünftigeren Sicht über "Verbrechen" gelangt. Keinesfalls wollte ich die einen verteidigen und den anderen jede Schuld zusprechen.

    #4
    was liegt vor, wenn man Steine auf Menschen wirft? Sieh im Gesetzbuch nach. Ein Verbrechen ist damit jedenfalls nicht gegeben. Erst mal wird das Steinewerfen zwischen Vergehen und Straftat beurteilt. Wenn Schaden eintritt und abhängig von der Schadenshöhe kann man überhaupt erst in die Nähe der Verbrechensformulierung gelangen.

    Und ich finde, man sollte sich an dem orientieren, was auch das Strafrecht sagt und nicht übertreiben. Wir wissen doch, daß Gewalt oft nicht nur von einer Seite ausgeht und die Schuldfrage selten zu klären ist.
    Nur sollten sich alle anderen Demonstranten künftig wirksame Instrumente einfallen lassen, Gewalttäter auszugrenzen.
     
  8. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Was die Autonomen angeht, könnte man den bereits vorbestraften untersagen, an solchen Events teilzunehmen. Ähnlich wie es bei Fußball-Hooligans gemacht wird, könnte man sie verpflichten an den betreffenden Tagen täglich einmal bei ihrem Polizeirevier persönlich vorbeizuschauen.
     
  9. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Doch, schon. Steine gezielt auf Menschen zu werfen ist juristisch gesehen der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung (*), der für sich alleine schon einen Straftatbestand darstellt. Und weil zwischen "Verbrechen" und "Staftat" im allgemeinen Sprachgebrauch nicht unterschieden wird, sehe ich es auch als Verbrechen an.

    Grüße, Maximilian

    (*) Damit nicht jeder selber googlen muß, hier der Wortlaut von § 224 StGB:

    Code:
    Gefährliche Körperverletzung
    
    (1) Wer die Körperverletzung
    
      	1. 	durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
      	2. 	mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
      	3. 	mittels eines hinterlistigen Überfalls,
      	4. 	mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
      	5. 	mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
    
    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    
     

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