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iPod Photo bei ebay - es ist unglaublich!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Singer, 24. März 2005.

  1. Philipp_BK

    Philipp_BK New Member

    Ich bin zufälligerweise Jurist und das ist Betrug, egal ob es theoretisch möglich wäre den Betrug zu durchschauen: Das ist ja immer der Fall.
    Man würde die weniger schlauen Menschen jeglichen strafrechtlichen Schutzes entheben.

    Beim Betrug schaut man zunächst, ob der Täter über Tatsachen täuschen will. Das ist hier ja sonnenklar, er will, dass sich jemand irrt und denkt er ersteigert einen iPod.
    Mehr brauchts fast nicht, nur eine Vermögensverfügung (bezahlen) und Schaden (Vermögensminderung)

    Wenn der Kunde nicht bezahlt dann haben wir nur einen Versuch, das spielt aber zunächst mal keine Rolle, strafbar ist der Verkäufer hier auf jeden Fall.


    Zum Thema Mitverantwortung:

    Das spielt nur zivilrechtlich eine Rolle und da ist es so, dass der Käufer fahrlässig handelt, der Verkäufer aber vorsätzlich. Damit ist nach unbestrittener Auffasung in Rspr und Lit KEIN Mitverschulden zu berücksichtigen.
    PWNED.
     
  2. stimmt schon, doch VORSATZ = BETRUG ist strafbar, denn er handelte vorsätzlich mit der absicht, fotos zu verkaufen, aber mit einem iPOD zu werben (zubehör ist dabei, alles original verpackt usw... selbstgemachte fotos können nie original verpackt sein)

    für genau solche taten gibt es eine reihe von rechtsausdrücken:

    vorsätzliche täuschung
    arglistige täuschung
    vorspiegelung falscher tatsachen
    usw.

    wenn er pecht hat und an einen bösen anwalt gerät, kommt er gleich wegen mehrere vergehen dran
     
  3. kaffee-micha

    kaffee-micha Kaffeetante © robdus

    Ihr solltet die Erschießung zwischen die Lottozahlen, und die Tagesschau legen. Da habt ihr höhere Einschaltquoten. :party:

    micha
     
  4. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Wie kann man dieses Wollen, sprich den Vorsatz beweisen, wenn er in seiner Artikelbeschreibung als auch in seinen Mails ausdrücklich darauf hinweist, dass lediglich Fotos verkauft werden?

    Und wer sich bei eBay einloggt, kann auch lesen, ist also nicht dumm.

    Ich lasse mich da gerne belehren.


    Zitat: „Ich bin zufälligerweise Jurist“
    An solche Zufälle glaube ich nicht. ;)
     
  5. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Auf keinen Fall! Im Gegensatz zu Bluthunden erledigen wir das ganz im Stillen. :bart:
     
  6. hm

    hm Active Member

    Klaro....

    ich meinte natürlich dennoch ersteigert:)
     
  7. Philipp_BK

    Philipp_BK New Member


    Formel nach der Richter den Vorsatz ermitteln:

    "Wer sowas macht der will das auch."
    Trifft im vorliegenden Fall ja auch zu: ein Richter schaut sich die Gesamtumstände an, also dass derjenige das häufiger gemacht hat, dass er in der Überschrift und in der Beschreibung alle Leistungsmerkmale des iPod auflistet und sogar verspricht dass der iPod originalverpackt ist.

    Wenn man so nicht verfährt dann könnte man ja nie jemanden wegen Vorsatz drankriegen...
     
  8. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    Hoffentlich existieren noch Screenshots von der gelöschten Auktion für die Sony PSP. War ja genau das gleiche Muster. In der Auktion fand ich den Satz „Nur noch ein Kabel besorgen und schon kann’s losgehen“ oberfrech.
    :crazy:
     
  9. Philipp_BK

    Philipp_BK New Member

    Ja sollte man auf jeden Fall Fotos von machen wenn man sowas sieht.

    @mmf: Hast ne PM!
     
  10. kaffee-micha

    kaffee-micha Kaffeetante © robdus

    Ich meinte den Beitrag, der hinter meinem Link steckt. ;)

    micha
     
  11. pewe2000

    pewe2000 New Member

    MMF, da verstehe ich Dich nicht. Es ist ein glasklarer Betrugsversuch. Lies doch mal etliche Angebote bei eBay durch. In der Headline steht – muß stehen – um was es geht, was versteigert werden soll. Von Fotos lese ich bei seinen beiden Auktionen in der Headline nichts, sondern erst verborgen hinter einem blöden Wortschwall. Vor einiger Zeit hat ein anderer Bauernfänger Kartons von teuren Geräten versteigert aber so getan, als ob es um die Geräte selbst geht, daß es sich um den Karton handelte, ging auch nur aus einem Nebensatz hervor. Man kann nicht von jedem erwarten, daß er dies durchschaut. Und daß die Justiz da nicht zusieht, wenn sie davon erfährt, ist gut und richtig.

    Stell’ Dir vor wir müßten bei allem geschäftlichen Tun uns derart vorsehen und wenn wir dann doch mal reinfallen würden, obendrein noch von Typen wie akiem nur ein höhnisches „Wenn ihr so blöd seid, habt ihr doch selbst schuld“ zu hören bekämen. Gottseidank leben wir (noch) nicht in einer solchen Wolfsgesellschaft.

    Da haben wir schon wieder eine kleine Moraldebatte.
     
  12. kaffee-micha

    kaffee-micha Kaffeetante © robdus

    Nicht zu vergessen die Kategorie, in der er seine Ware eingestellt hat.
    Kategorie: Audio & Hi-Fi > MP3-Player > Apple iPod > 40 GB

    micha
     
  13. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Hätte der Mensch nicht darauf hingewiesen, nur Fotos zu verkaufen, würde ich dir sogar Recht geben.

    Ich vergleiche den Fall mal mit dem im Geschäftsleben häufig anzutreffenden Sätzlein „Es gelten die umseitigen AGB."

    Auch wer sich nicht die Mühe macht, das Kleingedruckte durchzulesen, muss sie im Falle ihrer vertraglichen Einbeziehung für und gegen sich gelten lassen, ihre Wirksamkeit nach BGB einmal vorausgesetzt.
     
  14. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Das Argument lasse ich gelten. :)
     
  15. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ich kann den glasklaren Betrug hier nicht erkennen. Es steht für alle des Lesens fähigen und nicht vollkommen verblödeten Menschen eindeutig und ohne Mißverständnis der Satz geschrieben, daß nur die Fotos verkauft werden. Ich kann auch ein Automodell in höchsten Tönen anbieten und im letzten Satz schreiben, daß kein Motor und keine Räder dabei sind. Ist das dann etwa auch Betrug?
     
  16. Philipp_BK

    Philipp_BK New Member


    Die wären in so einem Fall aber nicht wirksam.

    Stichworte Transparenzgebot usw.


    Generell sind AGB ziemlich schnell unwirksam...
    Wenn die zu klein gedruckt sind bspw. besteht keine "zumutbare Kenntnisnahme"...

    Die PSA Bank ist mal in einem Fall ganz schön auf die Nase gefallen weil sie AGB für Leasingverträge in rot auf rosa Papier gedruckt haben...

    Ob das Absicht war oder nicht spielte da keine Rolle...
     
  17. Philipp_BK

    Philipp_BK New Member

    Wie sagt der kluge Jurist: Es kommt darauf an.

    Ich würde jedenfalls keinem raten auf diese unseriöse Weise zu agieren...

    Der vorliegende Fall ist jedenfalls ein Betrug(sversuch).
     
  18. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Gut, dann einigen wir uns darauf, dass der eBayer gegen das Transparenzgebot verstoßen hat und seine Absicht keine Rolle spielt.

    Darum Freispruch nach § 467 StPO. ;) :cool:
     
  19. Philipp_BK

    Philipp_BK New Member

    Nenene, das sind jetzt aber zwei paar Schuhe ;-)
     
  20. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    Großer Spaß, nur nicht aufhören, ihr beiden! :)
     

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